Verlustverrechnung bei Termingeschäften - Gericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit!
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften geäußert.
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IPO steht für Initial Public Offering und bezeichnet das erstmalige öffentliche Angebot von Aktien durch ein Unternehmen, inkl. Handelsaufnahme an der Börse.
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