Wissensartikel
09:20 Uhr, 18.03.2022

Dreifacher Verfallstag - HEXENSABBAT!

Viermal im Jahr kommt es zum sogenannten Hexensabbat. Bestimmte Terminkontrakte werden dabei an den Terminbörsen abgerechnet, was zu merkwürdigen Kursbewegungen führen kann. Aber was passiert da eigentlich?

An jedem dritten Freitag im Quartal kommt es zu seltsamen Kursbewegungen an den Märkten, weshalb man hier auch vom Hexensabbat spricht. Bestimmte Terminprodukte erreichen dabei ihr Laufzeitende und werden abgerechnet. Bei diesen Produkten handelt es sich um Optionen und Futures auf Aktien und Indizes. Man sollte also in den Tagen vor dem Verfall unbedingt das Open Interest im Auge behalten.

Das Open Interest und seine Aussagekraft

Als Open Interest bezeichnet man die offenen, also nicht bedienten Terminkontrakte der Marktteilnehmer. Es zeigt nicht nur an, ob ein Call- oder Put-Überhang vorliegt, sondern auch wo diese Überhänge im Markt liegen. Mit Hilfe dieser Parameter können Aussagen getroffen werden, wo die Indizes an den Verfallstagen stehen könnten bzw. unter und über welchen Bereichen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht notieren werden. Sollte z.B. an einer bestimmten Kursmarke bzw. Ausübungspreis ein signifikanter Put-Überhang vorliegen, also mehr offene Put-Kontrakte als durch Call-Kontrakte bedient werden könnten, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Kurs am Verfallstag nicht darunter notieren wird. Das Gleiche gilt auch in die andere Richtung, für den Call-Überhang.

Für Privatanleger, die i.d.R. auf dem Kassamarkt agieren, ist diese Kenntnis sehr wichtig, da die institutionellen Anleger über das Open Interest an den Terminmärkten die Kursentwicklung steuern.


Was hat es mit den Terminprodukten auf sich?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, was ein Termingeschäft ist und welche Unterschiede es zwischen den Terminprodukten gibt.

Bei einem Termingeschäft sind der Vertragsabschluss und die eigentliche Vertragserfüllung zeitlich voneinander getrennt. Das heißt, anders als bei einem Kassageschäft, erfolgt die zu erbringende Leistung aus dem Termingeschäft zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Einfach gesagt wird also ein Liefervertrag zwischen zwei Parteien, einem Käufer und einem Verkäufer, abgeschlossen.

Diese Lieferverträge werden Terminkontrakte genannt und sind hinsichtlich bestimmter Eigenschaften standardisiert. Sie können damit in ihrer Struktur nicht verändert werden. Unter anderem besitzen sie immer einen bestimmten Preis und eine festgelegte Laufzeit bzw. einen festgelegten Liefertermin! Dennoch gibt es zwei unterschiedliche Arten von Terminkontrakten, die sich hinsichtlich ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung unterscheiden. Zum einen sind das die Futures und zum anderen die Optionen.

Zu den Futures:

Bei einem Future-Geschäft wird ein Vertrag mit einer unbedingten Vertragserfüllung bei Fälligkeit abgeschlossen. Das heißt, es besteht für beide Parteien die bindende Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Leistung am Laufzeitende. Um von diesem Geschäft de facto zurückzutreten, muss der erworbene Terminkontrakt vor Ende der Laufzeit weiterveräußert werden.

Zu den Optionen:

Bei einem Options-Geschäft wird ein Vertrag, mit einer bedingten Vertragserfüllung bei Fälligkeit abgeschlossen. Das heißt, es besteht lediglich für eine Partei die bindende Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Leistung am Laufzeitende! Die andere Partei steht hingegen nicht in der Pflicht, sondern hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob die Abnahme oder Lieferung der vereinbarten Leistung stattfindet! Einfach gesagt, es besteht das Recht, also die Option, auf einen Kauf oder Verkauf, nicht aber die Pflicht!

Wichtig ist an dieser Stelle, es handelt sich um Optionen, nicht um Optionsscheine! Optionen haben keinen festen Emittenten in Form einer Bank o.ä. und können nur an Terminbörsen wie der EUREX gehandelt werden. Der Preis der Optionen ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Optionsscheine hingegen werden von einem Emittenten begeben. Das bringt nicht nur das theoretische Risiko der Insolvenz ("Emittenten-Risiko"), sondern auch der freien Preisgestaltung durch den Emittenten mit sich. Dessen sollte man sich bewusst sein beim Handel mit diesen Produkten.

31 Kommentare

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  • Joe.
    Joe.

    Herr Wagner erklärt das immer so gut, wo ist er geblieben?

    19:42 Uhr, 20.12.2019
    1 Antwort anzeigen
  • Heiko Behrendt
    Heiko Behrendt Trader

    Ich hab die Chartgalerie nicht mehr weiter geführt. Hier sieht man bis 2015 zurück wie es zum Verfall lief:.Chartgalerie DAX

    13:15 Uhr, 20.12.2019
    1 Antwort anzeigen
  • S_o_r_o_s
    S_o_r_o_s

    mal sehen, ob der Markt heute nachmittag noch abverkauft wird 😀👍

    so schwer, wie sich der Dax mit der 13285 tut

    shortyli puportili

    12:53 Uhr, 20.12.2019
  • While E. Coyote
    While E. Coyote

    und am Stoxx Verfall sieht man jetzt gerade den praktischen Nutzen. Tasche voll 😀

    11:54 Uhr, 20.12.2019
    2 Antworten anzeigen
  • JürgenSK
    JürgenSK

    ..das sind doch dann alles Wetten, wir volkswirtschaftlich keinen Nutzen haben..oder??

    10:13 Uhr, 20.12.2019
    6 Antworten anzeigen