Bitcoin-Prozess: 16-Jähriger blamiert Finanzaufsicht BaFin
Auch wer gewerbsmäßig mit Bitcoin handelt braucht dafür keine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin. Dies hat jetzt das Kammergericht Berlin im Fall eines damals 16-Jährigen entschieden, der durch den Bitcoin-Handel innerhalb weniger Wochen zum Multimillionär wurde.
