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13:03 Uhr, 17.09.2025

Steuerfrist verpasst? Krypto-Gewinne nachmelden – Schritt für Schritt

Für Deutschland endete die Frist für die Steuererklärung 2024 am 31. Juli 2025. Kryptowährungen gelten hierzulande als sonstige Wirtschaftsgüter und fallen bei Verkauf/Tausch unter private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Heißt: Gewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig (außer nach einem Jahr Haltefrist) und müssen von dir selbst erklärt werden.

Frist verpasst? Erstmal ruhig bleiben. Jetzt zählt, deine Daten schnell, vollständig und sauber aufzubereiten und die Erklärung nachzureichen. Wer abwartet oder lückenhaft meldet, riskiert Nachzahlungen, Zuschläge – im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen. Mit neuen Regulierungen wie DAC8 und CARF schließen sich Datenlücken - Ausreden werden schwer.

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Steuerliche Grundlagen

Krypto gilt in Deutschland als sonstiges Wirtschaftsgut. Es gibt keinen automatischen Steuerabzug wie bei Aktien – du musst Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben (für 2024 war die Frist der 31.07.2025).

Steuerpflichtig sind Gewinne aus Verkauf oder Tausch (auch Krypto zu Krypto), wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt; steuerfrei ist der Verkauf nach einem Jahr. Für steuerpflichtige Gewinne gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (Achtung: alles-oder-nichts – ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn zu versteuern).

Versteuert wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (ca. 0–45 %).

Staking, Lending oder Mining zählen in der Regel als sonstige Einkünfte und sind beim Zufluss steuerpflichtig. Ausnahmen durch das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 sind zu beachten.

Was droht, wenn du steuerpflichtige Krypto-Gewinne nicht erklärst?

Grundsätzlich gilt: Nur wer eine Steuererklärung abgeben muss und es zu einer Nachzahlung ans Finanzamt kommt, kann auch Steuern hinterziehen. In Deutschland bist du zur Abgabe verpflichtet, wenn deine Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen (2024: 11.604 € bei Einzelveranlagung; bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag).

Beispiel: Handelt eine Student:in nebenbei mit Krypto und erzielt 2024 8.500 € Gewinn – ohne weitere Einkünfte – besteht in der Regel keine Abgabepflicht; hier liegt also keine Steuerhinterziehung vor.

Anders sieht es aus, wenn du abgabepflichtig bist und trotzdem nicht (oder unvollständig) erklärst. Dann drohen Schätzungen durch das Finanzamt (meist zu deinem Nachteil), Verspätungszuschläge, Nachzahlungszinsen und – bei Vorsatz – Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

In der Praxis gilt: Der Staat hat primär Interesse an Geld (hinterzogene Steuer + Strafen). Wer unter 100.000 € an Steuern hinterzogen hat, nicht vorbestraft ist und keine weiteren Delikte im Zusammenhang stehen, muss meist nicht ins Gefängnis. Unterschätze das Thema dennoch nicht: Wer erwischt wird und nicht selbst aktiv nachreicht/berichtigt, riskiert spürbar härtere Sanktionen.

Wichtig: Auch eine späte Abgabe kann – gerade bei hohen Beträgen – als Steuerhinterziehung gewertet werden. Werde also sofort aktiv, bereite deine Daten vollständig auf (Trades, Krypto zu Krypto, Gebühren, Staking/Lending etc.) und reiche nach. Mit Blockpit erstellst du einen anerkannten Steuerreport, der Nachfragen reduziert und dir hilft, das Thema sauber zu klären.

Welche Möglichkeiten habe ich, meine Steuern nachzumelden?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege:

1) Nachreichen/berichtigen (ohne Strafbefreiung)
Hast du noch gar keine Erklärung abgegeben, reich sie jetzt über ELSTER nach. Hast du bereits abgegeben, aber unvollständig, kannst du eine Berichtigung nach § 153 AO einreichen. Das ist der schnellste Weg, die Sache zu bereinigen – Steuern + Zinsen werden fällig, aber du gehst proaktiv auf das Finanzamt zu.

2) Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
Wer mit Vorsatz (Absicht oder billigend in Kauf genommen) dafür gesorgt hat, dass Steuern nicht oder nicht rechtzeitig erhoben werden, kann sich per Selbstanzeige unter bestimmten Bedingungen ohne Strafe “ehrlich machen”. Wichtig: Das ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – und du hast genau einen Schuss. Die Selbstanzeige muss vollständig sein, also alle bisher nicht erklärten Einkünfte aus sämtlichen betroffenen Jahren enthalten und so aufbereitet sein, dass die Finanzverwaltung sofort die richtige Steuer festsetzen kann.
Genau hier scheitert es oft: Wer unvollständig meldet, verspielt die Straffreiheit.

Tipp: Hol dir Hilfe, vor allem bei Selbstanzeigen: Eine Steuerberater:in prüft zuerst, ob überhaupt Steuerhinterziehung vorliegt, sorgt für Vollständigkeit aller Angaben und vertritt dich gegenüber dem Finanzamt. Auch bei verspäteter Abgabe kann der Gang zur Kanzlei viel bringen: Verspätungszuschläge bis 25.000 € können entfallen, wenn die allgemeine Fristverlängerung für Steuerberater rückwirkend gewährt wird. Außerdem verlängert professionelle Vertretung die Abgabefrist—für den Veranlagungszeitraum 2024 gilt mit Berater-Unterstützung regulär Zeit bis 30. April 2026.

Schritt 1: Dokumentation prüfen – mit Steuertool

In Deutschland bist du in der Bringschuld: Du musst belegen können, wann und wie du Coins gekauft und verkauft hast. Dafür brauchst du u. a.:

  • Anschaffung: Datum/Zeitpunkt, Menge, Preis/Kurs, Art der Anschaffung (Kauf, Tausch, Airdrop etc.), genutzte Börse/Plattform, Anschaffungs- & Nebenkosten (Fees).

  • Veräußerung: Datum/Zeitpunkt, Menge, Erlös/Kurs, genutzte Börse/Plattform, Veräußerungsnebenkosten, Verwendungsreihenfolge (FIFO).

  • On-Chain/DeFi: vollständige Transaktionshistorie inkl. Staking, Lending, Airdrops, NFTs/Ordinals, Mining.

Steuerexperte Matthias Steger rät: „Sofort Bestandsaufnahme machen: Welche Börsen und Wallets, welche Jahre, welche Coins? Zugänge sichern, Exporte ziehen und alle Transaktionen vollständig sammeln – inklusive DeFi. Wer zügig und vollständig offenlegt, reduziert Zinsen, Zuschläge und Risiken.“

Mit Excel ist das in der Praxis kaum sauber abbildbar – hier brauchst du ein Krypto-Steuertool.

Schritt 2: Steuerreport erstellen und prüfen

Sobald alle Integrationen stehen und die Transaktionen importiert sind, erzeugst du in Blockpit deinen Steuerreport. Darin findest du Gewinne, Verluste und Einnahmen (z. B. aus Staking/Lending) sowie konkrete Ausfüllhilfen für die Steuererklärung.

Blockpit wendet automatisch die korrekten Steuerregeln an (u. a. 12-Monats-Haltefrist, Gebühren, Verwendungsreihenfolge/FIFO), sodass klar ist, was in welcher Höhe anfällt und wo es in ELSTER eingetragen wird. Der Report wurde bisher vom Finanzamt immer anerkannt – ideal bei Rückfragen.

Schritt 3: Einreichung

Entscheide zuerst, wie du nachreichst: selbst mit dem Blockpit-Steuerreport – oder mit Profi-Support. Was sinnvoll ist, hängt von deiner Situation ab. Bei hohen Beträgen, mehreren Jahren, DeFi/NFTs oder unsauberen Daten ist es meist klüger, auf Nummer sicher zu gehen und professionelle Hilfe zu nutzen.

Option A: Selbst einreichen (mit Blockpit-Report)

1. Noch keine Erklärung abgegeben?

Reiche jetzt deine Einkommensteuererklärung über ELSTER ein.

  • Anlage SO: private Veräußerungsgeschäfte (Kauf/Verkauf/Tausch; auch Kryptp zu Krypto).

  • Anlage SO: Sonstige Einkünfte: z. B. Staking/Lending/Airdrops.

  • Anlage KAP: ggf. für echte Finanzinstrumente (z. B. bestimmte Derivate).

  • Belege: Blockpit-Steuerreport (PDF) anhängen; im Freitext kurz die Verspätung erklären.

2. Schon abgegeben, aber unvollständig?

Reiche eine Berichtigung nach § 153 AO elektronisch nach (geänderte Werte + Belege). Verhalte dich hier so, als ob es eine Selbstanzeige wäre, schreibe aber auf keinen Fall das Wort Selbstanzeige in den Text/Anschreiben/Nachricht.

Option B: Mit Steuerberatung

Übertrage deinen Blockpit-Report und die Belege an die Kanzlei. Vorteil: Vollständigkeit wird geprüft, Formfehler werden vermieden; oft sind Fristverlängerungen leichter durchsetzbar.

Hinweis: Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen sind möglich. Je früher und vollständiger du nachreichst, desto eher lassen sich Beträge reduzieren oder vermeiden.

Das Finanzamt bekommt deine Daten: Die Rolle von CARF und DAC8

Krypto ist nicht anonym, sondern pseudonym. Alle Transaktionen sind on-chain nachvollziehbar. Gleichzeitig steigt der Regulierungsdruck: Mit CARF und der zugehörigen EU-Richtlinie DAC8 rückt Krypto stärker in den Fokus der Finanzverwaltung.

Was heißt das für dich?
Ab 2026 müssen Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker, Wallet-Anbieter) Nutzer- und Transaktionsdaten automatisch an Steuerbehörden melden (CARF weltweit, DAC8 in der EU). Damit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass nicht erklärte Krypto-Einkünfte auffallen – selbst Jahre später.

In diesem Interview mit Blockpit-CEO Florian Wimmer erfährst du alle Details.

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