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12:20 Uhr, 16.09.2025

Ab 2026: Das Finanzamt bekommt deine Krypto-Daten!

Interview mit Blockpit-CEO Florian Wimmer: Ab 2026 melden Krypto-Börsen Nutzerdaten automatisch an die Steuerbehörden – CARF und DAC8 machen’s möglich. Was heißt das für Privatanleger konkret, wie groß ist das Risiko bei nicht erklärten Gewinnen – und was solltest du jetzt tun?

stock3: Herr Wimmer, überall liest man mittlerweile von CARF und DAC8. Was bedeutet das ganz konkret für normale Krypto-Nutzer?

Florian Wimmer: Kurz gesagt: Die Datenlücke schließt sich. Ab 1. Januar 2026 müssen Krypto-Dienstleister – also Börsen, Broker und manche Wallet-Anbieter – in 52 Ländern Nutzer- und Transaktionsdaten automatisch an die Steuerbehörden melden. Das OECD-weite Crypto Asset Reporting Framework (CARF) wird in der EU via Erweiterung der Auskunftsrichtlinie DAC8 umgesetzt. Das heißt: Nicht du meldest – dein Anbieter meldet. Für Privatanleger bedeutet das: Krypto-Aktivitäten werden für den Staat sichtbar.

stock3: Viele glauben immer noch, Krypto sei anonym. Trügt dieser Eindruck?

Florian Wimmer: Ja. Bei zentralisierten Anbietern werden inzwischen weltweit bei Accounterstellung Ausweisdokumente verlangt. Aber auch Krypto im dezentralen Bereich ist nur pseudonym, nicht anonym. Alle Transaktionen sind on-chain öffentlich einsehbar. Die Adressen sind zwar nicht direkt mit Namen verknüpft, können aber – z. B. über Börsen-KYC oder Analysen – Personen zugeordnet werden. Sobald klar ist, welche Adresse dir gehört, ist auch dein Transaktionsverhalten nachvollziehbar.

stock3: Hat das Finanzamt denn heute schon Zugriff auf diese Informationen?

Florian Wimmer: Teilweise. Bereits jetzt sind Börsen verpflichtet, KYC zu betreiben – also Identität, Adresse, Geburtsdatum, usw. abzufragen. Es gab bereits in der Vergangenheit einige Fälle, in denen Börsen im großen Stil via Auskunftsersuchen Nutzerdaten an Behörden übermitteln mussten. Dies war jedoch immer auf bestimmte Anlegergruppen mit hohem Transaktionsvolumen begrenzt, mit CARF/DAC8 passiert nun eine Ausweitung auf die Gesamtheit der Kryptonutzer: Personenbezogene Daten und Transaktions-Informationen werden standardisiert an die Behörden übermittelt. Das betrifft Krypto-zu-Krypto-Trades, Krypto-zu-Fiat, Ein- und Auszahlungen (inkl. Wallet-Transfers). Zusätzlich werden Wallet-Infos relevant, etwa ob eine Adresse eine eigene oder fremde Wallet ist. Speziellere Transaktionen wie etwa Staking-Erträge sind aktuell noch nicht überall verpflichtend – können aber auf Länderebene dazukommen.

stock3: Gilt das wirklich auch für große internationale Börsen?

Florian Wimmer: Ja. Entscheidend ist die Lizenzierung. Verfügt eine Börse – etwa Binance oder Bybit – in nur irgendeinem der teilnehmenden Staaten über eine Lizenz, ist sie meldepflichtig (CARF/DAC8), selbst wenn der Hauptsitz außerhalb der EU liegt. Bybit besitzt inzwischen eine Lizenz in Österreich; auch Binance ist in mehreren teilnehmenden Ländern reguliert.

stock3: Wird auch rückwirkend gemeldet?

Florian Wimmer: Grundsätzlich nein – CARF/DAC8 gilt für Transaktionen ab 2026. Aber: Behörden können unabhängig davon Sammelauskunftsersuchen an Börsen stellen. Das ist nicht theoretisch – seit Mai 2023 werden Bitcoin.de Nutzer kontaktiert, die zwischen 2015 und 2017 mehr als 50.000 € pro Jahr gehandelt haben. Fazit: Auch Jahre später können Vorgänge steuerlich relevant werden.

stock3: Was passiert mit den CARF/DAC8-Daten, wenn sie ankommen?

Florian Wimmer: Laut Zeitplan treffen die ersten Datensätze im Februar 2027 bei den Behörden ein. Was dann passiert, ist noch nicht im Detail veröffentlicht – realistisch ist:

  1. Abgleich mit bisherigen Steuerdaten – wer Krypto hat, aber nichts erklärt, fällt auf.
  2. Interne Markierung von Personen mit gemeldeten Krypto-Accounts – bei Bedarf genauere Prüfung.
  3. Fokus auf hohe Volumina und auffällige Zahlungsströme – dort sind Anfragen besonders wahrscheinlich.

Die Botschaft ist klar: Krypto-Gewinne nicht zu deklarieren, wird immer riskanter.

stock3: Was raten Sie Anlegern, die bisher wenig oder gar nichts dokumentiert haben?

Florian Wimmer: Spätestens jetzt mit der Dokumentation zu starten. Drei pragmatische Schritte:

  1. Bestandsaufnahme: Alle Börsen und Wallets in einem Krypto-Steuer-Tool erfassen, Exporte ziehen (API/CSV), On-chain-Transaktionen via öffentlicher Adresse einbinden. DeFi-Vorgänge (Staking, Lending, Airdrops, NFTs, Mining) nicht vergessen.
  2. Aufbereiten & prüfen: Transaktionen vollständig importieren, Transfers zuordnen, Gebühren berücksichtigen, Haltefristen prüfen.
  3. Report erstellen: Einen anerkannten Steuerreport generieren, der klar zeigt, was wo zu erklären ist. Damit ist auch jeder auf Rückfragen durch das Finanzamt bestens vorbereitet.

stock3: Und wenn bereits Fristen verpasst wurden?

Florian Wimmer: Ruhe bewahren – sauber nachreichen. Falls noch gar nichts abgegeben wurde, reicht die Einkommensteuererklärung (Anlage SO für private Veräußerungsgeschäfte; sonstige Einkünfte z. B. für Staking). Wer unvollständig erklärt hat, kann nach § 153 AO berichtigen. Wichtig ist Vollständigkeit. Bei größeren Summen oder mehreren Jahren lohnt die Unterstützung einer Steuerberatung – etwa über Partnernetzwerke wie HalloSophia. Das reduziert Risiken, Zinsen, Zuschläge.

stock3: Wie groß ist der „Druck“ wirklich? Muss man Angst haben?

Florian Wimmer: Ich würde sagen: Respekt ja, Panik nein. Wer frühzeitig dokumentiert und korrekt erklärt, hat wenig zu befürchten. Angst sollten eher diejenigen haben, die meinen, man könne Krypto-Einkünfte dauerhaft verheimlichen. Ab 2026 ist das realitätsfern. Blockpit hilft, das Thema pragmatisch zu lösen – die Dokumentation ist dabei völlig kostenlos, das ist im ersten Schritt das Wichtigste. Wenn sauber dokumentiert ist, können umfangreiche Exporte für die Steuererklärung generiert werden. Bislang wurden diese von Behörden anstandslos akzeptiert.

stock3: Ein letzter, ganz konkreter Rat für stock3-Leser?

Florian Wimmer: Heute starten, nicht morgen. Alle Daten einsammeln, in ein Tool wie Blockpit laden, Lücken schließen und den Bericht erzeugen. Wer will, kann in der Software auch Verkäufe simulieren, Jahresgewinne checken und strategische Verlustverrechnung nutzen – das kann die Steuerlast legal senken. Und dann: dranbleiben und immer korrekt zur Deadline erklären.
Die Zeiten des „wilden Westens“ sind vorbei – aber mit guter Vorbereitung bleibt Krypto absolut handhabbar.

Hinweis: Dieses Interview dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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