Wissensartikel
10:00 Uhr, 21.08.2024

Krypto-Steuererklärung leicht gemacht (Deutschland)

Erfahre, wie du Bitcoin, NFTs und weitere Kryptowährungen korrekt in Deine deutsche Steuererklärung einfügst. Unsere bebilderte Anleitung deckt sowohl das Formular als auch das Elster-Portal ab!

Erwähnte Instrumente

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Trage Gewinne und Verluste aus Kryptoverkäufen sowie Einkünfte wie z.B. aus Lending oder Staking in der Anlage SO der Steuererklärung ein.
  • Krypto-Termingeschäfte sind in der Anlage KAP zu verzeichnen.
  • Erkläre deine Krypto-Steuern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung online via Elster oder manuell per Post.
  • Für die Steuererklärung 2023 ist die Frist der 02.09.2024.

Als Privatperson löst das Investieren in Kryptowährungen wie Bitcoin Steuerpflichten aus, wenn du in Deutschland wohnst. Sie gelten als “andere Wirtschaftsgüter” und Gewinne aus dem Handel müssen zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.

Du willst mehr über Krypto-Steuern erfahren? Siehe hier: Steuer Guide Deutschland

Wie reiche ich ein und welche Formulare brauche ich?

Die Krypto-Steuererklärung ist ein integraler Bestandteil deiner Einkommenssteuererklärung, die jährlich an das zuständige Finanzamt übermittelt wird, entweder manuell per Post oder elektronisch via Elster.

Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen trägst Du in der Anlage SO für sonstige Einkünfte ein, wobei das Hauptformular ESt 1 A ebenfalls relevant ist. Für Termingeschäfte ist zusätzlich die Anlage KAP erforderlich.

Pro-Tipp: Erstelle Deinen individuellen Krypto-Steuerreport mit Blockpit, um Formulare mit allen relevanten, bereits vorausgefüllten Feldern zu erhalten.


Die Frist für die deutsche Steuererklärung rückt näher, und Du hast noch Fragen dazu, wie Du Deine Krypto-Steuern korrekt erledigen oder optimieren kannst?

Unser Experte Sascha Huber ist am Donnerstag, den 22.08., um 19:00 Uhr zu Gast bei Florian Wimmer von Blockpit, um genau diese und weitere Fragen zu beantworten.

Jetzt kostenlos anmelden und herausfinden, wie Du Deine Steuern optimieren kannst!


Krypto-Gewinne und -Verluste in die Steuererklärung eintragen

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen müssen im Formular ESt 1 A in die Anlage SO eingetragen werden.

Auf Seite 2 von Anlage SO findest Du den Abschnitt “Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token.”

Der Abschnitt “Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token” kommt in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 zum ersten Mal zum Einsatz. In vorherigen Steuererklärungen mussten Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen im Abschnitt “andere Wirtschaftsgüter” eingetragen werden.

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Anlage SO, Seite 2

Zeile 41: Trage in Feld 108 eine 1 ein, wenn Du Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt hast. Feld 109 ist für Ehepartner:innen.

Zeile 42: Trage hier zum Beispiel “Kryptowährungen” oder den spezifischen Namen einer Kryptowährung ein.

Wenn es sich um mehrere verschiedene Transaktionen handelt, kannst Du auf den Blockpit Steuerreport verweisen, den Du gemeinsam mit Deiner Steuererklärung einreichen kannst.

Zeile 43: Trage Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung ein. Bei mehreren Transaktionen kannst du auch einfach das gesamte Jahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 angeben.

Zeile 44: Trage den gesamten Veräußerungspreis aller verkauften Kryptowährungen ein.

Zeile 45: Trage die Summe der relevanten Kaufpreise aller verkauften Kryptowährungen ein.

Zeile 46: Trage alle mit dem Kauf/Verkauf verbundenen Werbungskosten ein. Das können zum Beispiel Transaktionsgebühren sein.

Blockpit zieht Transaktionsgebühren automatisch vom Gewinn ab, weshalb sie hier nicht nochmal angegeben werden sollten.

Zeile 47: Ziehe die Anschaffungskosten (Zeile 45) und Werbungskosten (Zeile 46) vom Veräußerungspreis (Zeile 44) ab. Das Ergebnis ist Dein Gewinn bzw. Dein Verlust.

Zeile 54: Trage den Wert aus Zeile 47 in Feld 114 ein. Feld 115 ist für Ehepartner:innen.

Zeile 55: Gewinne oder Verluste aus weiteren Veräußerungen, wie zum Beispiel aus Kunst- oder Goldverkäufen, kommen in Feld 116. Feld 117 ist für Ehepartner:innen.

Krypto-Einkommen in die Steuererklärung eintragen

Krypto-Einkommen, das aus Staking, Mining, Lending, Airdrops oder anderen Aktivitäten erzielt wurde, muss ebenfalls im Formular ESt 1 A in die Anlage SO eingetragen werden.

Auf Seite 1 von Anlage SO findest Du den Abschnitt “Angaben zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstigen Token”.

Der Abschnitt “Angaben zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstigen Token” kommt in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 zum ersten Mal zum Einsatz. In vorherigen Steuererklärungen musste Krypto-Einkommen im Abschnitt “Leistungen” eingetragen werden.

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Anlage SO, Seite 1

Zeile 10: Trage in Feld 162 eine 1 ein, wenn Du Einkünfte aus Kryptowährungen erzielt hast.

Zeile 11: Benenne links die Art der Einkünfte und trage rechts den Wert ein.

Bei mehreren verschiedenen Einkünften kannst Du auch hier wieder auf Deinen Blockpit Bericht verweisen und diesen als Anlage mitsenden. Blockpit summiert alle Einkünfte hier in Zeile 11.

Zeile 12 + 13: Trage hier weitere Einkunftsarten ein, falls zutreffend.

Zeile 14: Summiere alle Werte aus den Zeilen 11, 12 und 13.

Zeile 15: Trage hier Werbungskosten ein, die mit dem Erhalt des Einkommens in Verbindung stehen.

Zeile 16: Trage hier die errechneten Einkünfte (Zeile 14 abzüglich Zeile 15) ein.

Krypto-Termingeschäfte in der Steuererklärung

Wenn Du Einkünfte aus Termingeschäften mit Kryptowährungen erzielt hast, müssen diese in der Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben werden.

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Anlage KAP

Zeile 19 und 21: Trage hier die Gewinne aus Termingeschäften ein.

‍‍Zeile 24: Trage hier Verluste aus Termingeschäften ein.

Elster: Krypto in der elektronischen Steuererklärung angeben

In Elster lassen sich beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung die benötigten Anlagen SO oder KAP einfach über den Button „Anlagen hinzufügen/entfernen“ am unteren linken Bildschirmrand ergänzen.

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Krypto in der elektronischen Steuererklärung: Anlagen hinzufügen
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Krypto in der elektronischen Steuererklärung: Anlage KAP & Anlage SO auswählen

Für die elektronische Steuererklärung können in der Anlage unter „Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“ alle Transaktionen einzeln deklariert werden.

Blockpit Tipp: Aufgrund des hohen Aufwands bei der manuellen Erfassung vieler Transaktionen empfiehlt es sich, eine gesonderte Aufstellung als Sammelposten zu nutzen. Dabei fasst Du alle steuerrelevanten Transaktionen einer Kategorie, wie „Kryptowährungen“ oder „Digitale Assets“, zusammen und gibst die Gesamtsumme aus deinem Blockpit Steuerreport als Veräußerungspreis an.

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Elster: Kryptowährungen in der Anlage SO unter "Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token" eintragen
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Elster: Kryptowährungen können in Anlage SO einzeln oder als gesammelte Position eingetragen werden

Hinweis: Belege oder separate Aufstellungen müssen nicht zusätzlich eingereicht werden. Bewahre diese für eventuelle Rückfragen durch das Finanzamt jedoch auf. Sollten Belege angefordert werden, können diese in Elster unter Formulare & Leistungen -> alle Formulare -> Belegnachreichung zur Steuererklärung nachgereicht werden.


Disclaimer: Die Inhalte dieses Textes sind mit größter Sorgfalt recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Dieser Text ist keine steuerliche Beratung. Informiere Dich bei weiteren Fragen bitte bei einem Steuerberater.

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