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09:49 Uhr, 08.01.2013

Enteignungsklausel bei europäischen Bonds

Brüssel/ Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Euro-Staaten führen eine Enteignungsklausel bei Bonds ein. Die neue Regelung ermöglicht es den Euro-Ländern künftig, Schuldenschnitte schneller und einfacher durchzuführen, wie die „Welt“ (Dienstag) schreibt. Die entsprechende Klausel trägt den Namen „CAC“. Die Abkürzung steht für „Collective Action Clause“, also: „Kollektive Handlungklausel. Alle neuen Staatsanleihen der Euro-Zone enthalten ab diesem Jahr ein solches Annex.

Die Klausel besagt, dass die Vertragsbedingungen einer Anleihe bei Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger neu bestimmt werden können. Die neue Regelung soll für alle neu begebenen Anleihen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr gelten.

Beschlossen wurde die Einführung dieser Klauseln im Zuge der Verhandlungen über die Einführung des permanten Rettungsschirms, des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Damit sollte die Grundlage dafür gelegt werden, bei künftigen Umschuldungen vor einer Klagewelle durch Kleinanleger geschützt zu sein.

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