Analysteneinschätzung
17:22 Uhr, 07.06.2017

E.ON, RWE: milliardenschwere Rückerstattungen

Die Commerzbank hat das Kursziel für E.ON nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Atomsteuer von 7,20 auf 8,50 Euro angehoben, und die Anlageeinstufung auf „Hold“ belassen. Das Kursziel für RWE erhöhte die Commerzbank von 15,00 auf 17,70 Euro, und bewertet den Titel ebenfalls weiterhin mit „Hold“.

Erwähnte Instrumente

  • E.ON SE
    ISIN: DE000ENAG999Kopiert
    Kursstand: 8,463 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
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  • RWE AG
    ISIN: DE0007037129Kopiert
    Kursstand: 19,645 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
    VerkaufenKaufen

Frankfurt (Godmode-Trader.de) - Die Commerzbank hat das Kursziel für E.ON nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Atomsteuer von 7,20 auf 8,50 Euro angehoben, und die Anlageeinstufung auf „Hold“ belassen. Das Kursziel für RWE erhöhte die Commerzbank von 15,00 auf 17,70 Euro, und bewertet den Titel ebenfalls weiterhin mit „Hold“.

Analystin Tanja Markloff betonte in einer Studie vom Mittwoch, dass die Versorger nun mit der Rückzahlung bereits entrichteter Atomsteuern in Milliardenhöhe kalkulieren könnten. Im Falle von E.ON seit mit einem Volumen von 2,8 Milliarden Euro zu rechnen. Nach Zinsen und Steuern entspräche dies rund 1,30 Euro je Aktie. Bei RWE ergäben sich 1,7 Milliarden Euro. Nach Zinsen und Steuern entspräche dies rund 2,70 Euro je Aktie.

Der Bund hat von Anfang 2011 bis Ende 2016 von den Kraftwerksbetreibern für neu im Reaktor eingesetztes Uran und Plutonium, je Gramm 145 Euro einkassiert. Über die sechs Jahre kamen so 6,285 Milliarden Euro zusammen. Das Geld sollte die Staatskasse füllen und in die Sanierung des maroden Atomlagers Asse fließen.

Der nun veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erklärte das Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz und rückwirkend für nichtig. Nach Auffassung des Zweiten Senats hat der Bund eine neue Steuer erfunden, ohne dass ihm das Grundgesetz dafür die Gesetzgebungskompetenz gibt. „Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes“, heißt es in dem Entscheid.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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