BAYER: Glyphosat-Risiko bleibt in der Aktie
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Frankfurt (Godmode-Trader.de) - Bayer hatte Einspruch gegen das Urteil im Johnson-Fall eingelegt. Die Richterin am San Francisco Superior Court, Frau Boloanos hat dem Einspruch zu Gunsten des Leverkusener Konzerns stattgegeben und das Urteil für nichtig erklärt.
Herr Johnson, der schwer an Non-Hogkin-Lymphom erkrankt ist, wurden in einem ersten Urteil in Kalifornien Schadensersatzzahlungen in Höhe von 289 Mio. US-Dollar zugesprochen. Die Geschworenen glaubten, dass für die Erkrankung von der Umgang mit Glyphosat ursächlich sei. Richterin Boloanos sagte, dass sie wahrscheinlich einen neuen Prozess ansetzen wird.
Der juristische Etappensieg ist ein Erfolg für Bayer in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, schreibt die DZ Bank in einer aktuellen Studie- Ein neuer Prozess werde voraussichtlich mehr auf Fakten basiert sein, was sich zugunsten von Bayer auswirken sollte. Das grundsätzliche Glyphosat-Risiko bleibt in der Aktie, bis ein erstes rechtskräftiges Urteil vorliegt, resümieren die Experten.
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