BAYER: Es wird langsam bedenklich...
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Frankfurt (Godmode-Trader.de) - Im zweiten US-Glyphosatprozess gegen die Bayer-Tochter Monsanto, der vor einem Geschworenengericht in San Francisco verhandelt wurde, stellte die Jury zunächst fest, dass der jahrelange Gebrauch des von Monsanto stammenden Unkrautvernichters Glyphosat maßgeblichen Einfluss auf die Krebserkrankung des Klägers hatte. Nun wurde Bayer in einem zweiten Schritt zur Zahlung von 80 Mio. Dollar Schadenersatz verurteilt.
Bayer zeigte sich enttäuscht über das Urteil der Jury und will dagegen Rechtsmittel einlegen. Außerdem habe das Urteil in diesem Verfahren keinen Einfluss auf zukünftige Fälle. Allerdings gilt der jetzt in Kalifornien verhandelte Fall als sogenannter „Bellwether Trial“ mit möglicherweise richtungsweisenden Auswirkungen auf mehr als 760 weitere, bei dem Gericht in San Francisco anhängige Fälle. Insgesamt sind bisher mehr als 11.200 Klagen im Zusammmenhang mit Glyphosat bei US-Gerichten eingereicht worden. Für dieses Jahr sind derzeit sieben Verfahren zur Verhandlung angesetzt.
Im August vergangenen Jahres hatte im ersten Glyphosatprozess ein Geschworenengericht in Kalifornien Bayer zur Zahlung von 289 Mio. Dollar Schadenersatz an den Kläger verurteilt. Die Schadenersatzhöhe wurde zwar anschließend auf 78 Mio. Dollar reduziert, jedoch blieb das Gericht bei seiner Position, dass Glyphosat die Krebserkrankung des Klägers verursacht habe. Bayer wehrt sich unter Verweis auf zahlreiche wissenschaftliche Studien und die Einschätzung der Zulassungsbehörden in vielen Ländern gegen diese Auffassung.
Im Rechtsstreit um den Blutverdünner Xarelto haben Bayer und das Partnerunternehmen Janssen Pharmaceuticals einen Vergleich geschlossen, der alle rund 25.000 in den USA anhängigen Klagen erfasst und die Zahlung eines Betrags von 775 Mio. Dollar vorsieht. Der Vergleichsbetrag wird von beiden Unternehmen je zur Hälfte getragen, und Bayer geht davon aus, dass der auf das Leverkusener Unternehmen entfallende Betrag teilweise durch die Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Zumindest ein Rechtsstreit scheine mit dem im Zusammenhang mit Xarelto geschlossenen Vergleich nun beigelegt, konstatiert NordLB-Analyst Thorsten Strauß in einer Studie von Donnerstag. Dagegen habe Bayer im zweiten US-Glyphosatprozess einen schweren Rückschlag erlitten, betont der Experte. Die in dem zweistufigen Verfahren festgelegte Schadenersatzhöhe bewege sich in der Größenordnung des bereits im ersten Fall verhängten Strafmaßes.
Bedenklich für Bayer hält Strauß insbesondere, dass das Gericht wie bereits im ersten Verfahren davon ausgeht, dass Glyphosat ein maßgeblicher Faktor bei der Krebserkrankung des Klägers war. Dies widerspreche der Auffassung der Leverkusener, die sich aber trotz einer Vielzahl entsprechender Studien und Beschlüsse von Zulassungsbehörden damit vor Gericht nicht durchsetzen würden. Von besonderer Bedeutung sei der jüngste Fall wegen seines möglicherweise richtungsweisenden Charakters für zahlreiche andere anhängige Verfahren.
Angesichts der soliden operativen Entwicklung bestätigte die NordLB die Empfehlung “Halten“ für die Bayer-Aktie. Als Reaktion auf den Rückschlag im zweiten US-Glyphosatprozess und die weiter unabsehbaren Belastungen aus dem Rechtsstreit um den Unkrautvernichter wurde jedoch das Kursziel deutlich von 72,00 auf 56,00 Euro gesenkt.
Das negative Sentiment für Bayer setze sich fort, kommentierte das Analysehaus Warburg Research nach dem Entscheid aus San Francisco. Die Entscheidung der Jury werde die Stimmung für den Konzern deutlich negativ beeinflussen. Viele Mrd. Euro an Börsenwert seien bereits vernichtet worden. Derzeit werde erwartet, dass in diesem Jahr weitere fünf Fälle zur Prüfung kommen werden. In Anbetracht dessen sollten die kommenden Monate es ermöglichen, die potenziellen finanziellen Auswirkungen der Klagen auf Bayer zu ermitteln und zu entscheiden, ob die aktuellen Bewertungsniveaus angemessen seien, so Analyst Ulrich Huwald. Warburg Research bestätigte zunächst erneut das „Hold“-Rating für die Aktie von Bayer.
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Glyphosat (ein PFLANZENgift) wurde hunderte Male toxikologisch geprüft und von Zulassungsbehörden weltweit akzeptiert. Auch jetzt gibt es keine Studien, die einen kausalen Zusammenhang zwischen irgenwie gearteten Krebserkrankungen und der Chemikalie herstellen. Bedenklich, dass ein Gericht (alles toxikologische Fachleute, klar) trotzdem Schadensersatzansprüche feststellt. Es geht halt gegen eine deutsche Firma, die kann man ja mal melken.
ich wundere mich über den mangelnden Weitblick des Bayer-Managements.
Wer eine Firma übernimmt bzw. damit ein Produkt übernimmt, dass schon seit Jahren weltweit im Verruf ist, und wogegen man besonders in den USA (!) klagt, darf sich nicht wundern, wenn a) die Aktionäre stiften gehen und b) es zu Schadenszahlungen in Millionenhöhe kommt. Naja, schaun mer mal...