Bayer: Ein fauler Apfel muss noch nicht den ganzen Korb verderben
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Hannover (Godmode-Trader.de) - Der Chemiekonzern Bayer gab bekannt, dass am 16. August der Verkauf bestimmter Geschäfte an BASF abgeschlossen wurde und damit die vom US-Justizministerium gemachten Auflagen für die Integration von Monsanto in den Bayer-Konzern erfüllt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt musste Monsanto, obwohl Bayer seit dem 7. Juni alleiniger Eigentümer ist, als getrenntes Unternehmen geführt werden. Aus diesem Grund sei Bayer bisher auch der Zugang zu detaillierten internen Informationen von Monsanto verwehrt gewesen, ohne deren Kenntnis eine Stellungnahme zu einem vor kurzem verkündeten Urteil im Zusammenhang mit dem Einsatz von Glyphosat und die Beeinflussung des Sachverhalts nicht möglich gewesen sei.
Ein Gericht in Kalifornien hatte am 10. August der Klage eines ehemaligen Hausmeisters stattgegeben, der unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt ist und dies auf den häufigen Einsatz von Glyphosat zurückgeführt hatte. Da es Monsanto versäumt habe, auf die Risiken des Unkrautvernichters hinzuweisen, verurteilte das Gericht das Unternehmen zur Zahlung von 289 Mio. US-Dollar. Monsanto hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Bayer verweist in einer ersten Stellungnahme darauf, dass das Urteil im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, langjährigen praktischen Erfahrungen und den Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit steht, die zeigten, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Bayer ist daher überzeugt davon, dass die Gerichte im weiteren Verfahrensverlauf zu dem Ergebnis kommen werden, dass Monsanto und Glyphosat für die Erkrankung des Klägers nicht verantwortlich sind.
Experten hatten vor dem schlechten Ruf gewarnt, der mit der Monsanto-Übernahme auf Bayer übergehen würde, betont NordLB-Analyst Thorsten Strauß in einer Studie von Donnerstag. Nun habe es ein Gerichtsurteil gegeben, das die mit dem Milliardenkauf verbundenen Risiken schlagartig aufzeige. Dabei handele es sich zwar um ein Einzelurteil, so Strauß. Die Brisanz liege aber darin, dass es mehr als 5.000 weitere Klagen gibt. Der Betrag, zu dessen Zahlung Monsanto verurteilt worden sei, dürfe aber keinesfalls auf die anderen Klagen hochgerechnet werden.
Monsanto habe Rechtsmittel eingelegt, und der Sachverhalt ist auch unter Wissenschaftlern umstritten, so dass eine höhere Gerichtsinstanz zu einem völlig anderen Urteil kommen könne. Der Kurssturz der Bayer-Aktie auf den tiefsten Stand seit fünf Jahren, der eine Börsenkapitalisierung von über 10 Milliarden Euro vernichtet habe, scheine angesichts der Faktenlage übertrieben. Zweifellos aber habe das Urteil gezeigt, dass die Prozessrisiken für Bayer erheblich gestiegen seien. Aus diesem Grund reduziert die NordLB das Kursziel auf 82,00 Euro, bestätigt aber auf dem jetzt deutlich ermäßigten Kursniveau die „Halten“-Empfehlung
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