Zeitung: Kartellamt fordert von Versicherern Zinsen auf Bußgelder
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Hamburg (BoerseGo.de) – Das Bundeskartellamt hat von 17 Industrieversicherern und 23 Managern, die 2005 wegen Kartellvergehen Bußgelder zahlten mussten, im Nachhinein Zinsen gefordert. Insgesamt soll es sich um einen Betrag von 151 Millionen Euro handeln, 25 Prozent der ursprünglichen Bußgelder, wie die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet.
Ein Sprecher des Amtes bestätigte gegenüber der Zeitung die Aufforderung zur Zinszahlung. „Die Zinspflicht beruht auf den Vorschriften des Änderungsgesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahre 2005“, sagte er. Sie beginne zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids und soll verhindern, dass Unternehmen Kartellverfahren hinauszögern – und dabei den Zinsgewinn auf die erst später gezahlte Bußgeldsumme einstreichen.
Die Versicherer dagegen argumentieren, bei der Nachfroderung handele es sich um eine rückwirkende Erhöhung der Buße. Schließlich lagen die vom Kartellamt festgestellten Verstöße deutlich vor Einführung der Zinspflicht im Jahre 2005.
Diesen Vorwurf weist das Kartellamt zurück. Die Zinsen seien ab diesem Zeitpunkt bis zur jeweiligen Zahlung berechnet worden – nicht aber für die Zeit vor der Gesetzesänderung. „Da gibt es gar keinen Spielraum, das Kartellamt muss diese Zinsen berechnen“, zitiert die Zeitung den Kartellamts-Sprecher.
Das Kartellamt hatte den Industrieversicherern vorgeworfen, zwischen Juli 1999 und März 2003 wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen für die Sparten der industriellen Sachversicherung und der Transportversicherung getroffen haben. Sie hätten beispielsweise abgesprochen, Versicherungsbeiträge während eines laufenden Vertrages nicht zu senken. Bei mehrjährigen Policen wurden demnach Ausstiegs- und Anpassungsklauseln gegen die Kunden vereinbart. Außerdem sollten die Anbieter nicht mit niedrigeren Prämienangeboten der Konkurrenz unterlaufen werden, wie das Kartellamt festgestellt hatte.
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