Volkswagen: Trennung von Suzuki - Ende eines jahrelangen Missverständnisses
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Hannover (Godmode-Trader.de) - Die Analysten der NordLB bestätigen das Anlageurteil „Kaufen“ für die Volkswagen-Vorzugsaktie.
Ein Londoner Schiedsgericht hat im Streit zwischen Volkswagen und Suzuki eine Entscheidung getroffen. Die Kooperation beider Unternehmen ist damit beendet. In der Folge wird der Volkswagenkonzern seine Beteiligung in Höhe von 19,9 Prozent an Suzuki veräußern, was einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens hat. Aufgrund einer vom Gericht festgestellten Vertragsverletzung seitens Suzuki stehen Volkswagen darüber hinaus Schadenersatzansprüche zu. Volkswagen hat seine Beteiligung an Suzuki im Jahre 2009 für rund 1,8 Milliarden Euro erworben. Der Wert des Aktien-Paketes liegt gegenwärtig bei fast dem doppelten Betrag.
Mit der Auflösung der Kooperation zwischen Volkswagen und Suzuki werde ein jahreslanges Missverständnis beendet, schreibt dazu die NordLB. Die Unternehmenskulturen und die Größenverhältnisse beider Konzerne seien zu unterschiedlich. Während die Kooperation mit Suzuki operativ nie ins Laufen gekommen sei, verbleibe Volkswagen aus der Beteiligung zumindest eine attraktive Rendite. Dazu dürfte die eine oder andere Million aus Schadenersatzforderungen kommen. Allerdings seien auch Jahre verschenkt worden, um ein Billig-Auto für die Schwellenländer (und hier insbesondere Indien) zu entwickeln. Vor allem für Wachstum in Asien ist nach Ansicht der NordLB-Experten die Entwicklung eines Low-Budget-Cars unerlässlich. Mit dem Verkauf der Suzuki-Beteiligung werde dennoch eine der zahlreichen Konzernbaustellen geschlossen. Zudem sei damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten auch noch Änderungen der Konzernstruktur verkündet werde.
Der Wolfsburger Konzern befindet sich im Umbruch. Neue Chefs für die Lkw-Sparte und die Marke VW Pkw haben in diesem Jahr bereits die Arbeit aufgenommen. Die Kursrückgänge der letzten Wochen sehen die Analysten der NordLB als Einstiegsgelegenheit und bestätigen das Anlageurteil „Kaufen“ für die Volkswagen-Vorzugsaktie.
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