Volkswagen: Massive Dividendenkürzung wegen Abgasthematik zu erwarten
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- Volkswagen AG Vz.Kursstand: 95,740 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der VeröffentlichungVerkaufenKaufen
Frankfurt (Godmode-Trader.de) - Den fairen Wert für die Vorzugsaktie von Volkswagen sieht die DZ Bank auf Basis leicht adjustierter Schätzungen nun bei 83 Euro, nach bislang 87 Euro. Das Anlageurteil lautet weiterhin „Verkaufen“.
Der Volkswagen-Konzern verschiebt wegen der Abgasthematik sowohl die Vorlage des Jahresabschlusses 2015 als auch die Berichterstattung über Q1/2016 sowie die Hauptversammlung. Die entsprechenden Termine sollen sich um rund 4 bis 6 Wochen nach hinten verschieben. Die genauen Termine will das Unternehmen zeitnah bekannt geben.
Mitgeteilt hat VW bereits, dass man für 2015 von einem operativen Ergebnis vor Sondereinflüssen auf Vorjahresniveau (2014: 12,7 Mrd. Euro) ausgeht. Dies würde im Rahmen der bisherigen Prognosebandbreite von 11,1 bis 13,7 Mrd. Euro liegen, impliziert aber einen Margenrückgang auf 4,5 bis 5,0 % im vierten Quartal nach 6,4 % in den ersten neuen Monaten 2015.
Zu den bislang bekannten Belastungen aus der Dieselproblematik (6,7 Mrd. Euro) könnten im vierten Quartal weitere rund 450 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem angekündigten Rückruf von rund 900.000 Fahrzeugen in den USA verbucht werden. Der Rückruf steht im Zusammenhang mit möglicherweise fehlerhaften Airbag-Modellen des Zulieferers Takata.
Die Analysten der DZ Bank gehen weiterhin mittelfristig von Belastungen des operativen Geschäfts – leicht rückläufiger Absatz, höhere Incentives, Restwertrisiken, teurere Refinanzierung – aus. Zudem rechnen die Aktienexperten mit einer deutlichen Dividendenkürzung (2014:4,86 Euro; 2015 DZe: 1,06 Euro / Konsens: 1,56 Euro).
VW will unverändert in der zweiten Aprilhälfte über Hintergründe und Verantwortlichkeiten der Abgasthematik informieren. Die Analysten gehen davon aus, dass im Zusammenhang mit der Information zur Abgasthematik sowie der Vorlage des Jahresabschlusses 2015 nur die Kosten im Zusammenhang mit der Problembehebung, aber nicht die juristischen Risiken, quantifiziert werden.
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