Kommentar
14:23 Uhr, 03.12.2020

Corona-Maßnahmen: Entschädigungen statt Almosen!

Durch staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die wirtschaftliche Existenz von Millionen Bürgern und Unternehmen aufs Spiel gesetzt. Die Betroffenen haben keine Almosen verdient, sondern Entschädigungen.

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Die Corona-Maßnahmen haben wirtschaftlich schwere Schäden verursacht, vor allem bei Soloselbständigen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche, Gewerbetreibenden und kleinen Unternehmen aus dem Gastronomie- oder Dienstleistungsbereich. Das ganze Ausmaß der Schäden lässt sich noch nicht beziffern, gefährdet ist aber die wirtschaftliche Existenz von Millionen Menschen und Firmen.

Zwar hat der Staat zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt, um den Betroffenen unter die Arme zu greifen. Für November und Dezember wurde für Unternehmen bis 50 Mitarbeitern, die wegen Corona ihr Geschäft schließen müssen, eine großzügige Lösung gefunden, bei der 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erstattet wird. Allerdings galt diese Regelung weder beim ersten Lockdown noch soll sie ab Januar gelten. Über den gesamten Zeitraum der Corona-Maßnahmen betrachtet gleichen die Hilfen die tatsächlich entstandenen Schäden meist nicht aus. Zudem werden auch bei den November- und Dezemberhilfen als Abschlagszahlung zunächst nur 10.000 Euro ausbezahlt, was zu einer existenzgefährdenden Liquiditätssituation bei zahlreichen betroffenen Unternehmen führt.

Besonders hart getroffen von Corona werden auch Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Auch hier hat die Bundesregierung neue Hilfen beschlossen, die allerdings in vielen Fällen sehr deutlich hinter den tatsächlichen Einnahmeausfällen durch die staatlich verordneten Corona-Maßnahmen zurückbleiben. So wird die "Neustarthilfe" in Höhe von 25 Prozent des Umsatzes des Vergleichszeitraums für Soloselbständige nur einmalig gezahlt und beträgt höchstens 5.000 Euro. Da viele betroffene Künstler ein faktisches Berufsverbot über viele Monate lang erleiden mussten und weiterhin erleiden, ist dieser Betrag für Betroffene häufig nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Hilfsprogramme für betroffene Bürger und Unternehmen sind zwar gut gemeint, sie gehen aber am Kern der Sache vorbei. Wer durch die staatlich verhängten Corona-Maßnahmen in seiner wirtschaftlichen Existenz beeinträchtigt wird, hat keine Almosen verdient, sondern Entschädigungszahlungen, die die tatsächlichen Verluste ausgleichen. Schließlich wurden die wirtschaftlichen Schäden in den allermeisten Fällen nicht durch die Corona-Pandemie verursacht, sondern durch die Zwangsmaßnahmen, die der Staat zur Bekämpfung verhängt hat.

Es ist gut und richtig, dass den Betroffenen möglichst schnell und unbürokratisch geholfen wird. Spätestens nach dem Ende der Pandemie bedarf es aber eines Entschädigungsgesetzes, nach dem die tatsächlich aufgetretenen wirtschaftlichen Schäden erstattet werden. Die bereits geleisteten Hilfen müssen dann natürlich auf diese Entschädigungen angerechnet werden.

Im Infektionsschutzgesetz ist zwar bereits ein Entschädigungsanspruch verankert, dieser bezieht sich aber nur auf Menschen, die tatsächlich unter Quarantäne gestellt wurden oder die explizit mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurden. Bei den allermeisten Betroffenen ist das gerade nicht der Fall. Viele Künstler etwa konnten viele Monate lang nicht auftreten, ohne dass gegen sie jemals förmlich ein Tätigkeitsverbot verhängt wurde. Die von Bund und Ländern beschlossenen Betriebsschließungen und Veranstaltungsabsagen gelten nach offizieller Lesart gerade nicht als Quarantäne oder Tätigkeitsverbote im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. In den vom Bundeswirtschaftsministerium zu den November- und Dezemberhilfen vorgelegten Vollzugshinweisen heißt es explizit, dass "kein Rechtsanspruch" auf die "Gewährung der Billigkeitsleistungen" bestehe. Mit anderen Worten: Die Hilfen für die Betroffenen sind als Almosen gedacht und stellen gerade keine Entschädigung im rechtlichen Sinne für die aufgetretenen Verluste dar.

Auch ohne ein Gesetz stehen die Chancen vieler Betroffener auf Entschädigungszahlungen nicht schlecht, denn ein Rechtsanspruch darauf lässt sich nach Meinung einiger Juristen auch ohne spezielles Gesetz bereits aus dem Grundgesetz ableiten. Das ist nur logisch: In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat muss auch der Staat für die Folgen seines Handelns haften und darf die Betroffenen nicht einfach im Regen stehen lassen.

Kürzlich hat bereits die Dorint Hotelgruppe mit 60 Hotels, die nach eigenen Angaben einen wirtschaftlichen Schaden allein im November von 14,3 Millionen Euro erlitten hat, einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht auf angemessene Entschädigungen gestellt. Denn die maximale Höhe der November- und Dezemberhilfen beläuft sich auf eine Million Euro. Zudem werden auch an ein Unternehmen in der Größe der Hotelgruppe nur 10.000 Euro an Hilfen als Abschlagszahlung sofort ausbezahlt. Das entspricht nur 0,07 Prozent des tatsächlich aufgetretenen Schadens. Wann der Rest bei den Betroffenen landet, ist meist unklar.

Auch viele börsennotierte Unternehmen wie die Lufthansa und TUI haben durch die Corona-Maßnahmen schwere Einnahmeausfälle erlitten. Zwar gab es auch hier staatliche Hilfen, aber auch diese Hilfen haben die tatsächlich erlittenen Einbußen nur teilweise ausgeglichen. Es dürfte spannend werden, ob nach Corona womöglich auch diese Unternehmen (sowie betroffene Aktionäre) auf dem Rechtsweg Entschädgungsansprüche gegen den Staat durchsetzen können.

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In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat müsste die Sache eigentlich klar sein: Verursacht der Staat durch sein Handeln wirtschaftlichen Schaden, dann muss er auch für eine angemessene Entschädigung sorgen. Auch der Staat muss für die Folgen seines Handelns haften und darf die Betroffenen nicht einfach im Regen stehen lassen.


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  • Lonzo
    Lonzo

    Der Meinung von Herrn Baron kann ich nur zustimmen!

    Die hier vorgestellte Sichtweise zum BGE in diesem Umfang von einem "Trader" zu hören, überrascht mich dann doch. Ich hatte und habe den Gedanken, dass Geld erarbeitet werden muss, bzw. das Produkt von Arbeit ist.

    Aber letztlich passt diese Sichtweise zum BGE ja auch zur MMT und möglicherweise auch zur Sichtweise eines Traders. Da gibt es ja auch "Money out of Nothing".

    By the way hat das bereits bei den Römern zur Insolvenz geführt. Die MMT hieß damals nur anders, ich glaube PEC oder auch "Panem et Circenses".

    12:54 Uhr, 04.12.2020
    1 Antwort anzeigen
  • Daniel Kühn
    Daniel Kühn Freier Finanzjournalist

    Das BGE ist ein Thema für später, wenn die Wirtschaft nahezu vollautomatisiert ist. Erleben werden wir es wahrscheinlich alle noch, also wer jetzt 50 ist bestimmt noch - meiner Ansicht nach.

    Es führt gar kein Weg daran vorbei, denn alles was automatisiert werden kann, wird auch automatisiert.

    09:35 Uhr, 04.12.2020
    1 Antwort anzeigen
  • P_44
    P_44

    Frage: WIE soll man das finanzieren? ... Im Prinzip haben Sie Recht - nur wie soll das gehen?

    08:53 Uhr, 04.12.2020
  • angola_murksel
    angola_murksel

    Zum Thema "Verschuldung" hat R.Tichy aktuell auf TichysEinblick einen sehr zu Ihren Vorstellungen passenden Text verfaßt - völlig losgelöst vom bisherigen Denken. Können Sie ja mal nachschauen. Falls Sie sich trauen. Ansonsten: bedingungsloses Grundeinkommen - Existenzsicherung oder Faulenzerprämie ? Faulenzerprämie !! Über ein bedingungsloses Grundeinkommen räsonieren nur entweder Milliardäre (!), junge verträumte Idealisten oder Menschen, die noch nie in einer Tätigkeit gearbeitet haben, an deren Ende eine Rechnung mit Mehrwertsteuer erstellt wird. Nur Gelddrucken ohne Gegenwert schaffen wird auf Dauer nicht funktionieren. Am leichtesten herleitbar an der gegenwärtigen Landwirtschaft. Statt unter Preis Milch, Schweinefleisch oder Getreide zu produzieren nimmt der Landwirt das Grundeinkommen und macht ansonsten noch ein wenig nebenher. Er wird damit sicherlich satt, ob es noch für andere reicht ? Und nur Geldscheine fressen ist auch keine gesunde Ernährung.

    17:04 Uhr, 03.12.2020
    1 Antwort anzeigen
  • Christian Kämmerer
    Christian Kämmerer Freier Finanzanalyst

    Wieder toller Beitrag Oli! Doch woher nimmt der Staat das GELD?!? Leider werden hier wieder die übrig gebliebenen Steuerzahler und Vermögenden zur Kasse gebeten bzw. schlimmer, in Ergänzung die generelle Verschuldungsmanie/Inflationsprozesse weiter angetrieben...

    15:45 Uhr, 03.12.2020
    1 Antwort anzeigen
  • Aus meiner Sicht
    Aus meiner Sicht

    Bei der in den letzten Tagen aufgezeigten "Überkompensation" ist dies ein absurder Kommentar.

    Der eigentliche Skandal ist zudem, dass die Profiteure der "Überkompensation" weiterhin jammern und ihre Lobby (u.a. Dehoga) argumentiert, als wenn es gar nichts gäbe.
    Wenn ein Hotel gebuchte Zimmer zwischen 23.12. und 26.12. storniert mit dem Hinweis, es lohne sich nicht zu öffnen und die Belegschaft hat die Möglichkeit Weihnachten einmal bei der Familie zu sein, stimmt etwas nicht.

    14:49 Uhr, 03.12.2020
    1 Antwort anzeigen

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Über den Experten

Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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