Brexit: Fristverlängerung nicht im Interesse der EU
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Paris (GodmodeTrader.de) - Inmitten des Brexit-Krimis, die sich derzeit in Großbritannien abspielt, gibt ein Beobachter aus Frankreich zu bedenken, dass man die Fristverlängerung über den 31. Oktober hinaus nicht ohne den Verhandlungspartner planen sollte. Im Vorfeld des EU-Gipfels am 17. und 18. Oktober sind bereits dissonante Stimmen zu hören, wie Philippe Waechter, Chefvolkswirt des französischen Investmenthauses Ostrum Asset Management, in einem aktuellen Marktkommentar schreibt.
Der französische Präsident, aber auch Spanien und einige andere hätten sich über die Verschiebung verärgert gezeigt. Noch am 5. September habe Amélie de Montchalin, französische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten, mitgeteilt, dass die Briten voraussichtlich am 31. Oktober ohne Vertrag ausscheiden würden. Auch auf dem Gipfel am 10. April schienen die Europäer in der Frage der Verschiebung uneins zu sein, heißt es weiter.
„Die EU könnte möglicherweise ein Interesse daran haben, die Verbindung schnell zu kappen. Der Brexit spukt bereits so lange in den Köpfen, schafft Unsicherheit und verschiebt alle wirtschaftlichen Anpassungen, die je nach Ausstiegsform bereit hätten stattfinden können. Es kann geboten sein, dass die Europäer es schnell hinter sich bringen. Solange es in Großbritannien keine klare Mehrheit gibt, die in der Lage ist, zu entscheiden, täte Europa gut daran, eine zusätzliche Verzögerung zu unterbinden. Um Unklarheiten zu beseitigen ist ein neues Referendum notwendig. Die Briten hatten zu 51,89 Prozent für den Ausstieg gestimmt. Es liegt an ihnen, diese Entscheidung zu bestätigen oder nicht. Sie müssen ihre Zukunft gemeinsam entscheiden, weil die Regierung und das Parlament dazu offensichtlich nicht in der Lage sind“, so Waechter.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.