Außergerichtlicher Vergleich: Schadensersatz wegen Falschberatung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Frankfurt (BoerseGo.de) - Offene Immobilienfonds galten seit jeher als sichere und täglich verfügbare Assetklasse. Im Oktober vor zwei Jahren kam dann die Zäsur. Wegen Liquiditätsengpässen mussten mehrere Fonds schließen, Anleger konnten ihre Gelder nicht mehr abziehen. In der Folge liefen unzählige Gerichtsprozesse, die geschädigte Anlager anstrengten. Vor dem Landgericht Berlin ist ein Prozess wegen Falschberatung beim Kauf des offenen Immobilienfonds P2 Value nun in einem außergerichtlichen Vergleich für beendet erklärt worden.
Geklagt hatte eine Hausfrau gegen die Commerzbank auf Schadensersatz wegen Falschberatung. Im Frühjahr 2008 hatte ein Bankberater der Klägerin besagten offenen Immobilienfonds als sichere und täglich liquide Anlage verkauft. Im Herbst des Jahres 2008 wurde der Fonds aufgrund der Liquiditätsengpässen eingefroren. Daraufhin veräußerte die Privatanlegerin ihre Anteile mit Verlust an der Börse und verklagte die Commerzbank auf Schadenersatz.
Laut ihrem Anwalt hätte ein gerichtliches Urteil Auswirkungen auf tausende Anleger gehabt, die ihr Geld in die eingefrorenen Immobilienfonds investiert haben. Auch sie haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie eine falsche Beratung nachweisen können. Dem Vernehmen nach wurde über den Inhalt des Vergleichs jedoch Stillschweigen vereinbart.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.