Weimarer Republik – Anlegen mit Bezugsrecht
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Optionsscheine zählen zu den Klassikern unter den Hebelprodukten. Tatsächlich reicht ihre Geschichte weit zurück. Weiter, als viele vermuten mögen. Denn ursprünglich waren Optionsscheine ein Nebenprodukt von Optionsanleihen – und die erlebten vor allem im Deutschland der Weimarer Republik eine Blütezeit. Bei einer Optionsanleihe handelt es sich um eine Sonderform einer Unternehmensanleihe, bei der der Käufer nicht nur Anspruch auf Zins und Rückzahlung hat, sondern die auch das Recht verbrieft, eine gewisse Menge (neuer) Aktien des ausgebenden Unternehmens innerhalb einer bestimmten Frist zu einem vorab festgelegten Preis zu erwerben. Bezugsrecht wird das genannt.
Aus dem Bezugsrecht wird ein Optionsschein
Optionsanleihen stellen für Unternehmen eine günstige Form der Finanzierung dar, weil als Gegenleistung für das Bezugsrecht eine niedrigere Verzinsung zu zahlen ist als für marktübliche Anleihen. Der Käufer wiederum kann von Wertsteigerungen des Bezugsrechts profitieren. Denn das Bezugsrecht – und das ist der Clou – kann von der Optionsanleihe abgetrennt und als eigenes Wertpapier in Gestalt eines Optionsscheins gehandelt werden. Steigt der Aktienkurs, nimmt der Wert des Optionsscheins überproportional zu. Notiert die Aktie am Ende der Bezugsfrist aber unter dem Bezugspreis, verfällt der Optionsschein wertlos, da eine Ausübung des Bezugsrechtes keinen Sinn machen würde.
Karstadt macht in Deutschland den Anfang
Der erste nachweisbare Optionsschein, der allerdings nicht aus einer Optionsanleihe resultierte, wurde bereits im Jahr 1728 von der österreichisch-niederländischen Seehandelsgesellschaft Kaiserliche Ostindische (auch: Ostender) Kompanie herausgegeben. In Deutschland feierte der Optionsschein im Jahr 1925 seine Premiere. Es war die Karstadt AG, die die Papiere zusammen mit einer Optionsanleihe ausgab. Allerdings wurde diese niemals in Deutschland, sondern nur in New York gehandelt. Weil viele deutsche Unternehmen in der Zeit der Weimarer Republik nach neuen Finanzierungsquellen suchten, folgten schon bald weitere Emissionen. Etwa durch die Vereinigten Stahlwerke AG Düsseldorf im Jahr 1926. Der damit verbundene Optionsschein kann sich erster in Deutschland gehandelter Optionsschein nennen. Allerdings kam die Ausgabetätigkeit von Optionsanleihen mit dem Börsencrash von 1929 und der anschließenden Weltwirtschaftskrise zum Erliegen, bis die Lufthansa AG im Jahr 1967 erstmals wieder eine platzierte
Die Neuerfindung des Optionsscheins
Bis in die 1980er-Jahre basierte der Optionsscheinhandel in Deutschland ausschließlich auf von Optionsanleihen abgetrennten Scheinen. Das Angebot war deshalb relativ überschaubar. Doch gegen Ende des Jahrzehnts erfolgte eine tiefgreifende Veränderung. Denn damals wurde die bis dahin für alle Optionsscheine charakteristische originäre Verbindung mit einer Optionsanleihe gelöst. Mit dazu beigetragen haben Banken, die Optionsscheine unabhängig von der Emission einer Optionsanleihe auf den Markt brachten, indem sie die in dem Papier verbriefte Verpflichtung selbst übernahmen. Die daraus erwachsenden Risiken sind dabei –zumindest theoretisch- durch die Haltung eines Deckungsbestandes der zugrunde liegenden Aktie abgesichert oder es werden entsprechende Gegengeschäfte an einer Terminbörse getätigt.
Citi als Pionier
Auf diese Weise entstand der moderne Typ des Optionsscheins, auch als Naked oder Covered Warrant bezeichnet. Zu den Pionieren dieser Entwicklung zählt Citi. Sie brachte im Februar 1989 einen der ersten nur für den Handel gedachten Optionsscheine in Deutschland auf den Markt und legte damit die Basis für ein Finanzinstrument, von dem noch bis heute eine ungeheure Faszination und vielfältige Möglichkeiten ausgehen.
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