Verwaltungsgericht verwehrt osteuropäischen Investoren Einstieg bei deutscher Bank
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Kassel (BoerseGo.de) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat zwei Investoren aus Osteuropa den Einstieg bei einer deutschen Bank in Bremen untersagt. Die beiden Unternehmer sind zu wesentlichen Anteilen an einem der größten Unternehmen der Ukraine, einem stahlproduzierenden Kombinat in Saporosche, beteiligt. Mit ihrer bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich (BaFin) Anfang 2005 angezeigten Absicht zum Erwerb von Anteilen der Bank verfolgten die Investoren nach eigenen Angaben das Ziel, durch eine geeignete Korrespondenzbank in Deutschland ihre Geschäftsbeziehungen in Westeuropa zu verbessern.
Die BaFin untersagte den Investoren den Anteilserwerb mit der Begründung, den beiden Personen und Unternehmen fehle die für den Erwerb der Anteile erforderliche Zuverlässigkeit. Zudem sei die Herkunft der angeblich aus Gewinnen aus der Stahlproduktion stammenden Mittel für die Kapitalaufstockung des in der Schweiz ansässigen Unternehmens nicht hinreichend belegt. Überdies hätten die beiden Investoren ein letztlich undurchschaubares Geflecht an Firmen und Firmenbeteiligungen geschaffen, innerhalb dessen offenbar Gelder unkontrollierbar hin- und her transferiert würden.
Das Verwaltungsgericht hat die gegen diesen Bescheid erhobene Klage unter Bestätigung der von der Behörde für ihre Untersagungsverfügung angeführten Gründe abgewiesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich dem nun in seinem Urteil angeschlossen (Az: 6 A 2227/08).
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.