SILBER: Finanzministerium rudert bei Einfuhrsteuer zurück
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Die Ende September vom Bundesfinanzministerium (BMF) verkündete Änderung der Einfuhrsteuer für bestimmte Silbermünzen tritt doch nicht unmittelbar in Kraft (wir berichteten, s. hier: Silber-Anleger aufgepasst: Neue Besteuerung bei Anlagemünzen). In einem aktuellen Schreiben teilte das Ministerium demnach mit, dass eine Übergangsfrist bis 30. November kommenden Jahres gilt.
Die ursprüngliche Anordnung des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Silbermünzen hätte weitreichende Folgen für das Geschäft der Silberverkäufer und deutsche Silber-Anleger ausgelöst. Die Branche hat beim Verkauf von Silbermünzen, die aus dem EU-Ausland eingeführt und mit 7 Prozent Einfuhrsteuer belastet wurden, die Differenzbesteuerung angewendet. Dadurch konnten Silberanlagemünzen entsprechend günstiger an Endkunden abgegeben werden, als wenn der volle Mehrwertsteuersatz berechnet worden wäre.
Mit dem BMF-Schreiben an die Länderfinanzbehörden wäre diese Praxis vorbei, für Silberanlagemünzen würde allgemein 19 Prozent Einfuhrsteuer anfallen, die dann beim Verkauf in Deutschland an den Kunden weitergegeben werden. Die geänderte Besteuerung sollte laut Handelsblatt „für alle offenen Fälle“ gelten. Das hätte zu hohen Steuernachzahlungen geführt, einige Händler hätten in ihrer Existenz bedroht sein können.
Nun ruderte das Finanzministerium nochmals zurück. Der laute Protest vieler Edelmetallhändler und des Branchenverbandes Fachvereinigung Edelmetalle trug offenbar Früchte.
Ende Oktober gab es bereits Hinweise, dass das Bundesfinanzministerium mit den Ländern eine „Nichtbeanstandungsregelung“ abstimme, so dass zumindest Händlern zumindest Nachzahlungsforderungen erspart geblieben wären, wie das Portal "goldreporter" mitteilte.
Die Übergangsfrist dieser Umstand verbilligt die Abgabepreise für Silbermünzen noch einmal. Laut Informationen von "goldreporter" dürfen Münzen, die vor dem 30. November 2022 nach Deutschland eingeführt wurden, mit dem geringeren Einfuhrsteuersatz von 7 Prozent berechnet und differenzbesteuert bis zum 30. November 2023 verkauft werden.
Könnte man bei solchen Aktionen ganz einfach mal an die Akteure denken, die mit solchen Entscheidungen im richtigen Leben umgehen müssen?