Fundamentale Nachricht
13:05 Uhr, 25.11.2022

SILBER: Finanzministerium rudert bei Einfuhrsteuer zurück

Nun kommt es erst mal wohl doch nicht so dicke wie befürchtet. Wegen ein aktuell vom Finanzministerium verkündeten Übergangsregelung können Edelmetall-Händler Silbermünzen teilweise nochein Jahr lang differenzbesteuert verkaufen.

Die Ende September vom Bundesfinanzministerium (BMF) verkündete Änderung der Einfuhrsteuer für bestimmte Silbermünzen tritt doch nicht unmittelbar in Kraft (wir berichteten, s. hier: Silber-Anleger aufgepasst: Neue Besteuerung bei Anlagemünzen). In einem aktuellen Schreiben teilte das Ministerium demnach mit, dass eine Übergangsfrist bis 30. November kommenden Jahres gilt.

Die ursprüngliche Anordnung des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Silbermünzen hätte weitreichende Folgen für das Geschäft der Silberverkäufer und deutsche Silber-Anleger ausgelöst. Die Branche hat beim Verkauf von Silbermünzen, die aus dem EU-Ausland eingeführt und mit 7 Prozent Einfuhrsteuer belastet wurden, die Differenzbesteuerung angewendet. Dadurch konnten Silberanlagemünzen entsprechend günstiger an Endkunden abgegeben werden, als wenn der volle Mehrwertsteuersatz berechnet worden wäre.

Mit dem BMF-Schreiben an die Länderfinanzbehörden wäre diese Praxis vorbei, für Silberanlagemünzen würde allgemein 19 Prozent Einfuhrsteuer anfallen, die dann beim Verkauf in Deutschland an den Kunden weitergegeben werden. Die geänderte Besteuerung sollte laut Handelsblatt „für alle offenen Fälle“ gelten. Das hätte zu hohen Steuernachzahlungen geführt, einige Händler hätten in ihrer Existenz bedroht sein können.

Nun ruderte das Finanzministerium nochmals zurück. Der laute Protest vieler Edelmetallhändler und des Branchenverbandes Fachvereinigung Edelmetalle trug offenbar Früchte.

Ende Oktober gab es bereits Hinweise, dass das Bundesfinanzministerium mit den Ländern eine „Nichtbeanstandungsregelung“ abstimme, so dass zumindest Händlern zumindest Nachzahlungsforderungen erspart geblieben wären, wie das Portal "goldreporter" mitteilte.

Die Übergangsfrist dieser Umstand verbilligt die Abgabepreise für Silbermünzen noch einmal. Laut Informationen von "goldreporter" dürfen Münzen, die vor dem 30. November 2022 nach Deutschland eingeführt wurden, mit dem geringeren Einfuhrsteuersatz von 7 Prozent berechnet und differenzbesteuert bis zum 30. November 2023 verkauft werden.

1 Kommentar

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  • Lonzo
    Lonzo

    Könnte man bei solchen Aktionen ganz einfach mal an die Akteure denken, die mit solchen Entscheidungen im richtigen Leben umgehen müssen?

    10:27 Uhr, 26.11.2022

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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