Rückzieher: Steuer auf Börsen-Gold kommt nicht
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Berlin (Godmode-Trader.de) - Das Vorhaben unter Federführung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, börsengehandelte Goldinvestments zu besteuern, war nicht von Erfolg gekrönt. Im dem am Mittwoch veröffentlichten Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 kommt die entsprechende Passage im Einkommenssteuergesetzt (EStG) nicht mehr vor. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli dagegen hatte noch die Regelung enthalten, nach denen Gewinne aus Investmentprodukten wie Xetra-Gold der Börse Frankfurt künftig der Abgeltungssteuer von 25 Prozent unterlegen hätten (wir berichteten: GOLD: Ende der Steuerfreiheit bei ETCs wie Xetra-Gold).
Es ging um die Erweiterung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommenssteuergesetz (EStG) und damit um „Erträge aus Kapitalforderungen, bei denen statt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann“. Wie aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervorging, sollten damit auch Kapitalanlagen erfasst werden, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG-E).
Der Bundesfinanzhof hatte 2015 beschlossen, Vehikel wie Xetra Gold dem physischen Goldbesitz gleichzustellen. Anleger können jeweils für das jeweilige Zertifikat das Edelmetall ausliefern lassen. Gewinne auf physisches Gold in Barrenform bleiben nach einem Jahr Haltedauer von der Abgeltungssteuer befreit, und auch bei Xetra-Gold war dies der Fall. Der neue § 20 EStG hätte diesem höchstrichterlichen Verdikt widersprochen. Xetra Gold sollte mit anderen Wertpapieren gleichgestellt werden.
Nach Informationen des manager magazins hat der Koalitionspartner der SPD die neue Steuer verhindert. „Die Union hat das rausverhandelt", sagte eine mit dem Vorgang vertraute Person dem Magazin. Auch Vermögensverwalter hätten interveniert, hieß es weiter. Diese monierten, dass die Steuer gerade Privatanlegern die günstigste Möglichkeit nehmen würde, in Gold zu investieren.
Der Kauf der börsengehandelten Gold-Investments ist günstiger als beispielsweise derjenige von Münzen und Barren, wo die Händler oft hohe Handelsspannen zwischen An- und Verkaufspreisen einbehalten. Die Anbieter von Gold-Investments verlangen keine Verwaltungsgebühren und es fallen lediglich Handelskosten für Kauf und Verkauf an. Die Deutsche Börse kritisierte früh die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium: „Die Abwanderung in intransparente Bereiche des Marktes wäre die Folge und entsprechend kontraproduktiv“, hieß es auf der Xetra-Gold-Seite.
Angesichts der knappen Kassen der öffentlichen Hand in Folge der teuren Konjunkturpakete im Kampf gegen die Corona-Krise ist der Verzicht auf die neue Gold-Steuer zumindest bemerkenswert.
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