Rhön-Klinikum geht gegen Entscheid des Bundeskartellamts vor
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Bad Neustadt an der Saale (BoerseGo.de) - Bei dem Klinikbetreiber Rhön-Klinikum regt sich einem Pressebericht zufolge Widerstand gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts. Danach ist es dem Konkurrenten Asklepios erlaubt, seine Anteile bei Rhön aufzustocken. Die Franken haben nun dagegen Beschwerde bei der Kartellbehörde eingereicht, wie das „Handelsblatt“ am Dienstag berichtet.
Asklepios hatte im August beantragt, seinen Anteil an Rhön auf 10,1 Prozent der Aktien ausbauen zu können. Diese Grenze stellt laut Rhön-Satzung die für wichtige Entscheidungen relevante Sperrminorität dar. Das Bundeskartellamt hatte dies daraufhin im März unter einer Auflage genehmigt. Asklepios muss lediglich im Raum Goslar eine Klinik und ein medizinisches Versorgungszentrum verkaufen, bevor der Konzern weitere Anteile erwerben kann.
„Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann und auch will, könnte das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen, wie etwa beim Konzept der flächendeckenden Netzwerkmedizin“, sagte der seit November 2012 im Amt weilende Vorstandschef von Rhön-Klinikum, Martin Siebert, gegenüber dem „Handelsblatt“. Auch der Gesundheitskonzern Fresenius hat nach Informationen der Zeitung Beschwerde eingelegt.
Den ursprünglichen Plänen zufolge sollte der Dax-Konzern Rhön-Klinikum übernehmen. Der Versuch scheiterte, weil Fresenius nicht wie geplant 90 Prozent der Rhön-Aktien einsammeln konnte. Sowohl Asklepios-Gründer Broermann wie auch die Familie von Fresenius B. Braun Melsungen waren kurz vor Ablauf der Annahmefrist im Sommer 2012 mit mehr als fünf Prozent bei Rhön eingestiegen.
Rhön-Klinikum ist der Ansicht ,dass die beim Bundeskartellamt übliche Marktabgrenzung der regionalen Märkte der Gesamtthematik nicht gerecht wird. Konzernchef Siebert ist deshalb auch fest davon überzeugt, dass die Beschwerde gute Aussicht auf Erfolg hat, wie er dem Handelsblatt gestand. „Denn einerseits will das Kartellamt mit seiner Entscheidung regional die Freiheit des Wettbewerbs erhalten. Andererseits behindert die Entscheidung zugleich aber die bundesweite Etablierung der Netzwerkmedizin massiv - letztlich zulasten von Patienten. Diese Thematik wird das Oberlandesgericht in Düsseldorf nun prüfen“, sagt Siebert der Zeitung.
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