Mais: US-Raffinerien müssen Beimischungsvorgaben für Biokraftstoffe erfüllen
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Frankfurt (GodmodeTrader.de) - Um seine Wählerklientel in den ländlichen Gebieten nicht zu verärgern, hat US-Präsident Trump in Form einer Anweisung an die Umweltbehörde EPA zahlreiche Anträge von Raffinerien, rückwirkend von der Erfüllung der Biokraftstoffgesetze freizustellen, abgelehnt. Ein Richterspruch hatte im Januar einige in den letzten Jahren ausgegebene Ausnahmegenehmigungen als nicht rechtmäßig klassifiziert, wie Commerzbank-Analystin Michaela Helbing-Kuhl im „TagesInfo Rohstoffe“ schreibt.
Schon seit Jahren lägen die Raffinerien, die entweder ihrem Kraftstoff bestimmte Mengen an Biokraftstoffen zumischen oder anderen Unternehmen entsprechende Zertifikate (credits) abkaufen müssten, im Streit mit der Agrarlobby. Der Preis, zu dem solche credits gehandelt würden, sei zuletzt auf den höchsten Stand seit März 2018 gestiegen, heißt es weiter.
„Die mit dem Kauf von credits oder einer komplizierten Beimischung verbundenen Kosten versuchen einige, vor allem kleinere, Raffinerien mit dem Hinweis auf eine sehr hohe finanzielle Belastung mittels einer Freistellung (waiver) zu vermeiden. Landwirtschaftsverbände wiederum fürchten bei hohen Mengen an waivern um die Nachfrage nach Mais zur Herstellung von Ethanol und auch die Biokraftstoffproduzenten pochen auf die Einhaltung der Beimischungsverpflichtung“, so Helbing-Kuhl.
Hilfreich für die Trump-Administration könnte auch sein, dass Brasilien offenbar bereit sei, seine jährliche zollfreie Importquote für Ethanolimporte aus den USA in Höhe von 750 Millionen Litern trotz Kritik der heimischen Agrarverbände um drei Monate, und damit über die US-Wahl hinaus, zu verlängern, heißt es weiter.
„Doch gewisse Zugeständnisse müssten die USA im Gegenzug wohl auch machen. Hinter den Kulissen wird Agenturberichten zufolge über die Forderung nach einem Abbau der hohen US-Zölle auf brasilianische Zuckerlieferungen diskutiert. In Brasilien wird aus Zuckerrohr alternativ Zucker oder Ethanol hergestellt“, so Helbing-Kuhl.
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