Kartellamt untersagt E.ON langfristige Gaslieferverträge
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Das Bundeskartellamt hat der E.ON Ruhrgas AG langfristige Gaslieferverträge mit Weiterverteilern untersagt. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, verstoßen die Verträge in ihrer Kombination von langfristigen Bezugsverpflichtungen und hohem Grad an tatsächlicher jährlicher Bedarfsdeckung gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht.
"Langfristige Vertragsbindungen von Weiterverteilern haben eine marktabschottende und damit preiserhöhende Wirkung, da sie den Markteintritt neuer Wettbewerber verhindern und dritten Anbietern Liefermöglichkeiten auf Jahre hin entziehen", sagte Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge.
Das Kartellamt habe dem Versorger auch bereits bestehende langfristige Vereinbarungen mit Weiterverteilern, die mehr als 80 % des tatsächlichen Gas-Vertriebsbedarfs abdecken, untersagt. Diese Vereinbarungen seien spätestens mit Ablauf des laufenden Gaswirtschaftsjahrs zum 30. September 2006 abzustellen, teilte die Behörde mit.
Bei dem Abschluss neuer Vereinbarungen mit Regional- und Ortsgasunternehmen seien solche Verträge untersagt, deren Laufzeit vier Jahre überschreitet und deren tatsächlicher Vertriebsbedarf mehr als 50 % beträgt oder deren Laufzeit bei einer Bedarfsdeckung von über 80 % über zwei Jahre hinausgeht.
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