Kabinett fühlt sich den beobachteten Arbeitnehmern verbunden
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Berlin (BoerseGo.de) – Die Beschäftigten in Deutschland sollen besser vor Überwachungen ihrer Arbeitgeber am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf. Die Regierung reagiert auf eine Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.
Der Entwurf, der ein Verbot der heimlichen Videoüberwachung beinhaltet, stößt auf scharfe Kritik bei Arbeitgebern. Der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt erklärte, die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in Unternehmen werde behindert. Nach dem Entwurf dürfen Daten zur Korruptionsbekämpfung nur noch erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) erklärte: "Die jetzt geplanten Regelungen zur Videoüberwachungen schießen weit über das Ziel hinaus. Sie schaden mehr als sie nützen." Die heimliche Videoüberwachung sei weiter nötig. Auch heute gebe es sie nur in Ausnahmen.
Künftig soll nur noch die offene Videoüberwachung möglich sein - und zwar nur in bestimmten Bereichen wie beispielsweise Firmeneingängen oder an Kassen. Um Straftaten oder "schwerwiegende Pflichtverletzungen" aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.
Bei einer unzulässigen, heimlichen Videoüberwachung ist eine Geldbuße von bis zu 300 000 Euro vorgesehen. Auch Schadenersatzansprüche könnten eingefordert werden.
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