GOLD - das könnte steuerlich drohen!
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Erwähnte Instrumente
- Gold - WKN: 965515 - ISIN: XC0009655157 - Kurs: 1.939,53003 $/oz. (FXCM)
Wir waren ja zuletzt Zeuge einiger "interessanter" steuerlicher Entwicklungen im Bereich der Geldanlage.
Das ist zum Einen die wahnwitzige neue Besteuerung von Termingeschäften, ein Husarenstück das einem weitgehend ahnungslosen Bundestag in einem großen Gesetztespaket zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Dann liegt natürlich die Finanzmarktttransaktionssteuer im Raum - das Prestigeobjekt von Olaf Scholz, welches er zur Not auch im Alleingang durchdrücken will. In SPD-Kreisen ebenso sehr populär ist die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die Wiedereinführung der Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
In Sachen Gold wird ab 2021 die Steuerfreiheit von Xetra-Gold (und analog funktionierenden ETCs) gekillt, in gewohnter Ignoranz ggü. höchstinstanzlichen Urteilen (hier BFH).
Aber hier könnte noch mehr in der Luft liegen, insbesondere sind es zwei Punkte:
- Steuerfreiheit bei Verkauf von physischem Gold nach einem Jahr Haltedauer.
- Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bei physischem Gold (Silber dagegen wird besteuert!)
So wahnsinnig viel Fantasie braucht man nicht, um sich vorzustellen, dass diese Themen auf die Agenda kommen werden!
Und selbstverständlich gibt es noch weitere Spielfelder auch abseits des Goldes, man denke nur an die Immobilien: Steuerfreie Gewinne nach 10 Jahren, bei Eigennutzung sogar nach maximal 2 Jahren. Wird das Bestand haben?
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WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
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Pläne sind ja noch kein Gesetz und ein entsprechendes neues oder geändertes Gesetz kann ja auch nur für Käufe ab dem Tag des Inkrafttretens eines solchen neuen oder geänderten Gesetzes gelten und nicht für Käufe davor. Sollte dem nicht so sein, sollten Klagen zum Erfolg führen und der Fiskus kann dann viel Geld für viele Klagen ausgeben (Steuergeld).
Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen oder ähnliche wie EUWAX-Gold, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähren, ist nach den Urteilen des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15 und VIII R 35/14 nach Ablauf der Veräußerungsfrist von einem Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nach der aktuellen Gesetzeslage nicht steuerbar. Auch einbehaltene Abgeltungssteuer kann durch Einreichung einer Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden. Falls das zuständige Finanzamt die Rückforderung ablehnt kann Protest gegen diese Entscheidung eingelegt werden. Betroffene Anleger können sich auf das BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 (Az. IX R 62/10) berufen, wo der BFH in seinem Urteil sehr deutlich die „Vereinbarung über die Lieferung von Gold“ als privates Veräußerungsgeschäft einordnet. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr (zwischen Kauf und Verkauf oder Lieferung) unterliegen die erzielten Gewinne nach aktueller Gesetzeslage wie oben ausgeführt nicht der Besteuerung.
Goldminenaktien sind eine sinnvolle Ergänzung zu physischen Beständen. Auch das "große Geld" dürfte aus den bekannten Gründen jetzt zunehmend in diesen Sektor flüchten.
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