Fundamentale Nachricht
15:32 Uhr, 03.02.2016

Finger weg von Bankaktien!

Weltweit befinden sich die Bankaktien im Sturzflug. Doch was günstig aussieht, muss nicht günstig sein. Europäische Banken haben seit Jahresbeginn ein ganz besonderes Risiko: Sie dürfen nicht mehr so einfach vom Staat gerettet werden.

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Im Zuge der Konjunktureintrübung in China und der Rohstoffkrise dürften auf viele Großbanken neue Milliardenverluste zukommen. Kein Wunder, dass sich weltweit die Bankaktien im Sturzflug befinden. Die Aktie der Deutschen Bank hat inzwischen sogar ihr während der Finanzkrise erreichtes Tief im Jahr 2009 unterschritten. Die Banken haben sich offenbar einmal mehr verspekuliert - dieses Mal mit Krediten in Schwellenländern und im Rohstoffsektor.

Völlig unbemerkt von den meisten Anlegern tragen europäische Bankaktien und -anleihen seit Jahresbeginn ein ganz besonderes Risiko. War es früher üblich, dass "systemrelevante" Großbanken im Falle einer Krise vom Staat gerettet werden, ist das in Zukunft nicht mehr so einfach möglich. Neue Regeln zur Abwicklung von Banken sorgen dafür, dass in der Regel Verluste nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Seit Beginn des Jahres ist für die Abwicklung systemrelevanter Banken der neue europäische Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) unter Leitung des sogenannten Single Resolution Boards zuständig. In den kommenden acht Jahren wird außerdem durch Einzahlungen der Banken der Single Resolution Fund (SRF) aufgebaut, der künftig die Kosten aus den Bankenrettungen tragen soll.

Besonders wichtig dabei: Bevor künftig der Staat bei der Bankenrettung einspringen kann, müssen Aktionäre und Gläubiger Verluste verbuchen. Zuerst haften künftig immer die Eigentümer mit dem Verlust ihrer Eigentumsrechte. Anschließend werden Anleihegläubiger sowie große Einleger mit mehr als 100.000 Euro auf dem Konto zur Kasse gebeten. Kleinanleger mit weniger als 100.000 Euro auf dem Konto sind vor Verlusten geschützt.

Die Inanspruchnahme von Eigentümern und Gläubigern der Banken wird auch als "Bail-in" bezeichnet. Erst wenn diese Mittel aufgebraucht sind, können staatliche Hilfen (oder später zunächst Mittel des Single Resolution Funds) fließen, um eine Bank zu retten. In der Regel müssen Aktionäre einen Totalverlust verbuchen und mindestens acht Prozent der Forderungen der Gläubiger abgeschrieben werden, bevor öffentliche Hilfen gezahlt werden können.

Umgekehrt enthält die Richtlinie auch die Vorschrift, dass außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln in der Regel dafür spricht, dass bei einem Institut ein (Zahlungs-)"Ausfall" oder ein "wahrscheinlicher Ausfall" vorliegt und das Institut deshalb abgewickelt werden muss. Das bedeutet: Wird einer Bank mit öffentlichen Mittel geholfen, dann muss sie anschließend in der Regel auch abgewickelt werden. Dadurch wird die Attraktivität eines "Bail-outs" für die Banken deutlich reduziert.

Die genauen Vorschriften zur Sanierung und zur Abwicklung von Banken sind sehr komplex und sehen auch zahlreiche Sonderfälle und Ermessenspielräume vor. Es bleibt abzuwarten, was tatsächlich passiert, wenn das erste größere Institut in der Eurozone in Schieflage gerät.

Trotzdem dürfte in Zukunft die Regel gelten: Bevor eine systemrelevante Bank Staatshilfen in Anspruch nehmen kann, müssen zunächst Aktionäre und Anleihegläubiger erhebliche Verluste verbuchen. Für die Aktionäre bedeutet das in der Regel den Totalverlust oder eine extreme Verwässerung ihrer Anteile. Anleger sollten das bedenken, wenn sie Bankaktien erwerben.

Eine aktuelle charttechnische Analyse zum Ausverkauf bei Bankaktien lesen Sie hier: Crash im europäischen Bankensektor

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46 Kommentare

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  • hansdampf
    hansdampf

    Na, das mit dem "Regeln flexibel handhaben" ging ja schneller als gedacht:

    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/02...

    Darin dieser Absatz:

    "Außerdem hat die EU der Gründung einer Bad Bank in Italien zugestimmt. Mit dieser Lösung wird der nach den neuen EU-Regeln eigentlich seit dem 1.1.2016 verpflichtend vorgesehene Bail-In – also die Beteiligung der Banken-Gläubiger – außer Kraft gesetzt. Die italienischen Steuerzahler müssen für faule Kredite in der Höhe von 200 Milliarden Garantien stellen."

    11:39 Uhr, 04.02.2016
    1 Antwort anzeigen
  • Cristian Struy
    Cristian Struy

    zu ihrem speziellen Produkt: es kommt darauf an, ob es ein Allianz Produkt ist, was nur über coba vertrieben wird oder ob es ein coba Produkt ist, was auf ein von Allianz aufgelegtes Produkt referenziert, also dessen Kurs abbildet (gehebelt oder 1:1 ist dabei egal). Sie können sich über die coba Website den verkaufsprospekt herunterladen, meist per PDF, und genau nachlesen welche Risiken bestehen.

    00:16 Uhr, 04.02.2016
    1 Antwort anzeigen

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Oliver Baron
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Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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