FACEBOOK feiert Teilerfolg
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Essen (Godmode-Trader.de) - Der Versuch des Bundeskartellamts, Facebooks Datensammlung in Deutschland mit Hilfe des Wettbewerbsrechts einzuschränken, dürfte nun lange die Gerichte beschäftigen, meinen die Analysten der Essener National-Bank. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter angemeldet. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen. Die Behörde habe umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angekündigt.
Das Bundeskartellamt hatte im Februar verfügt, dass Facebook Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen darf, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt. Auch die Sammlung von Daten der Drittwebseiten wurde von einer Einwilligung abhängig gemacht. Facebook bekam damals zwölf Monate Zeit, die Anordnungen umzusetzen, woraufhin der Konzern mit Erfolg Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hatte. „Selbst, wenn das Kartellamt in einigen Jahren Recht bekommen sollte, dürfte sich die Lage von Facebook insoweit geändert haben, dass in diesem Fall keine nennenswerten Nachteile für den Konzern zu erwarten sind“, schreibt die National-Bank.
Allerdings bekomme Facebook, was nicht überrasche, zunehmend Gegenwind bei seiner Kryptowährung Libra. So habe jüngst EZB-Direktor Mersch eine scharfe Regulierung von Libra durch die EZB angekündigt.
Bei einem auf 170,00 (alt: 195,00) US-Dollar gesenkten Kursziel votiert die National-Bank aufgrund der überwiegenden Risiken (drohende Milliardenstrafzahlungen, Regulierungsvorgaben, Datenskandale sowie schwindendes Ansehen der Facebook-Dienste in der Gesellschaft und Politik) bei gleichzeitig nachlassender Wachstumsdynamik weiterhin mit „Verkaufen“.
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