EU-Kommission: BaFin verstößt möglicherweise gegen EU-Recht
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Brüssel/ Bonn (BoerseGo.de) - Die EU-Kommission will laut einem Pressebericht dem Vorwurf nachgehen, die deutsche Bankenaufsicht BaFin gehe zu rigide mit ausländischen Geldhäusern um. Wie das „Handelsblatt“ am Donnerstag schreibt, prüft die Kommission derzeit gemeinsam mit der EU-Bankenaufsichtsbehörde Eba, ob die BaFin gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. „Wir sind besorgt“, sagte ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier auf Anfrage der Zeitung.
Hintergrund für den Streit ist laut Handelsblatt: Die deutschen Aufsichtsbehörden wollen vermeiden, dass eine von ihr in Deutschland kontrollierte Bank Probleme bekommt, wenn der Mutterkonzern in finanzielle Schieflage gerät. Deshalb dürfen Banken nicht unbegrenzt deutsche Spargelder an ihre Auslandsmütter überweisen. Vor allem italienische Institute mit deutschen Töchtern (Unicredit, Hypo Vereinsbank) hätten wiederholt Kritik an dieser Praxis geübt. Stefan Winter, Präsident des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland, sagte im Gespräch mit dem „Handelsblatt“, bestimmte Geschäftsmodelle, etwa das Einsammeln von Spareinlagen in Deutschland zum Weiterleiten an die Mutter, seien heute kaum noch tragfähig. Das störe Auslandsbanken, weil gerade die deutschen Sparer viel Geld bei ihren Banken bunkern - und zwar bevorzugt bei Banken mit deutschem Einlagenschutz.
Ob die BaFin tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt, ist aber fraglich. „Das Thema ist im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments informell diskutiert worden, aber wir haben keine rechtliche Grundlage gefunden, gegen die die nationalen Aufseher verstoßen würden", sagte der EU-Parlamentarier Burkhardt Balz, der Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist, dem „Handelsblatt“. Der Ausschuss sei zu dem Schluss gekommen, dass die Frage durch ein Rechtsgutachten der EU-Kommission noch einmal richtig geprüft werden müsse.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.