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22:13 Uhr, 26.03.2007

E.ON verklagt Acciona und Enel

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  • ENEL S.p.A.
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Im Hinblick auf ein mögliches gemeinsames Übernahmeangebot von Acciona und Enel und als Reaktion auf die bisherigen Handlungen und Aussagen beider Unternehmen hat der Düsseldorfer Energiekonzern E.ON heute wie angekündigt mehrere juristische Verfahren eingeleitet. Das rechtswidrige Vorgehen von Acciona und Enel sei ein Versuch, die Endesa-Aktionäre zu täuschen und den Preis der Aktie zu manipulieren, erklärte das Unternehmen am Montag. Es behindere zudem das einzige, für alle Endesa-Aktionäre freigegebene Angebot von E.ON.

E.ON beantragt bei der spanischen Börsenaufsicht CNMV die Eröffnung eines Verfahrens gegen Acciona und Enel wegen Irreführung des Marktes, Verstoß gegen das Übernahmerecht und Insider-Handel. Weiter fordert E.ON, dass Acciona und Enel ihre Endesa-Aktien wieder veräußern müssen und weitere Aktien-Käufe untersagt werden. Beide Unternehmen sollten darüber hinaus von der Möglichkeit, ein öffentliches Übernahmeangebot zu machen, völlig – nicht nur für eine bestimmte Zeit – ausgeschlossen werden, so E.ON weiter.

Weiterhin reicht E.ON bei einem Bundesgericht (Federal Court) in New York Klagen wegen Verletzung der amerikanischen Offenlegungsregeln durch Acciona und Enel ein. E.ON ist überzeugt, dass beide Unternehmen irreführende Angaben zu ihren Vorhaben und Vereinbarungen untereinander oder mit anderen Endesa-Aktionären gemacht haben. Das New Yorker Gericht hat bereits frühere Angaben von Acciona als erheblich unzureichend eingestuft und dem Unternehmen zunächst weitere Verletzungen der amerikanischen Veröffentlichungs-Pflichten untersagt. Mit der heutigen Klage beantragt E.ON, Acciona wegen Missachtung des Gerichts zur Verantwortung zu ziehen.

E.ON beantragt bei dem New Yorker Gericht darüber hinaus, von Acciona und Enel eine Korrektur ihrer Angaben zu fordern und von weiteren Aktienkäufen auszuschließen. Dies bezieht sich auch auf den Erwerb von Endesa-Aktien über Enel’s bestehende Swap-Vereinbarungen mit verschiedenen Finanzdienstleistern. Vor dem Hintergrund, dass Enel beim Kauf ihrer direkten 10%-Beteiligung gegen amerikanisches Übernahmerecht verstoßen hat, fordert E.ON schließlich, dass Enel den Aktionären eine Rückabwicklung des Aktien- Kaufs anbieten muss.

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