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12:53 Uhr, 23.09.2010

Bundesverfassungsgericht rüttelt vorerst nicht am "Soli"

Karslruhe (BoerseGo.de) - Der vom niedersächsischen Finanzgericht eingereichte Normenkontroll-Antrag zur Prüfung des Solidaritätszuschlags wurde vom Bundesverfassungsgericht am Donnerstag als unzulässig abgelehnt. Damit bleibt der umstrittene Solidaritätszuschlag vorerst bestehen. (Az 2 BvL 3/10).

Das Gericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, begründete der Zweite Senat die Entscheidung. Das Finanzgericht hatte im November 2009 den Solidaritätszuschlag infrage gestellt. Das Verfassungsgericht sollte auf Wunsch des Gerichts prüfen, ob der seit 15 Jahren dauerhaft zu entrichtende und für den Aufbau Ost eingeführte „Soli“ verfassungswidrig ist.

Der Zuschlag gilt als Ergänzungsabgabe und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Der Zuschlag wurde 1991 im Rahmen des Solidarpakts zunächst für ein Jahr eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 1995 wird er wieder erhoben - in Ost und West.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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