Bundesverfassungsgericht rüttelt vorerst nicht am "Soli"
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Karslruhe (BoerseGo.de) - Der vom niedersächsischen Finanzgericht eingereichte Normenkontroll-Antrag zur Prüfung des Solidaritätszuschlags wurde vom Bundesverfassungsgericht am Donnerstag als unzulässig abgelehnt. Damit bleibt der umstrittene Solidaritätszuschlag vorerst bestehen. (Az 2 BvL 3/10).
Das Gericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, begründete der Zweite Senat die Entscheidung. Das Finanzgericht hatte im November 2009 den Solidaritätszuschlag infrage gestellt. Das Verfassungsgericht sollte auf Wunsch des Gerichts prüfen, ob der seit 15 Jahren dauerhaft zu entrichtende und für den Aufbau Ost eingeführte „Soli“ verfassungswidrig ist.
Der Zuschlag gilt als Ergänzungsabgabe und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Der Zuschlag wurde 1991 im Rahmen des Solidarpakts zunächst für ein Jahr eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 1995 wird er wieder erhoben - in Ost und West.
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