Basel III: Neue Eigenkapitalvorschriften lassen auf sich warten
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Basel/ Brüssel/ Frankfurt (BoerseGo.de) - Die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken lassen immer noch auf sich warten. Die EU-Politiker kommen bei den neuen Eigenkapitalregeln, die in der Richtlinie (CRD IV) und der Verordnung (CRR) gebündelt sind, nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Dänemark und Zypern schafften es während ihrer EU-Präsidentschaften im vergangenen Jahr nicht, das bestehende Paket einzuführen. Von der Deckelung der Banker-Boni über die Risikopuffer bis zu den Liquiditätsvorschriften sind zahlreiche Artikel in Richtlinie und Verordnung umstritten zwischen dem EU-Finanzministerrat einerseits und dem Europaparlament andererseits.
EU-Diplomaten rechnen einem Pressebericht zufolge mit einem Abschluss der Verhandlungen über CRD IV frühestens im März. Wie das „Handelsblatt“ am Donnerstag schrieb, ist der Hauptstreitpunkt demnach, in welcher Weise CRD IV in die Vergütung der Bankmanager und Händler eingreift. Der Bonus dürfe höchstens doppelt so hoch sein wie das Festgehalt, fordert das Europaparlament. Die EU-Finanzminister lehnen das weiterhin ab. Seit Januar hält nun Irland den EU-Vorsitz inne. Dublin verzichtete zunächst darauf, eine konkrete Obergrenze für den Bonus zu beziffern. „Auf jeden Fall muss das maximale Verhältnis zwischen den festen und den variablen Gehaltsbestandteilen festgelegt sein“, heißt es laut „Handelsblatt“ im Kompromisstext des irischen Papiers. Eine Zahl werde nicht genannt.
Uneins seien Europäisches Parlament und Finanzministerrat auch darüber, wie stark einzelne EU-Staaten von den europäischen Eigenkapitalanforderungen abweichen dürfen. Die Minister hatten entschieden, dass die EU-Kapitalquote auf nationaler Ebene um einen Kapitalpuffer von bis zu fünf Prozent aufgestockt werden darf. Dagegen gebe es im Europaparlament Bedenken, schreibt die Zeitung. Strittig seien zudem die neuen Liquiditätsvorschriften. Eigentlich sollten die Banken ab 2015 eine neue Liquiditätsquote LCR (Liquidity Coverage Ratio) respektieren. Sie sieht vor, dass eine Bank 30 Tage lang ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können muss, ohne Zugang zu externen Finanzierungsquellen zu haben. Doch Anfang Januar lockerten die wichtigsten Bankenaufseher der Welt in Basel diese Vorgabe. Nun müssen sich Europaparlament und EU-Finanzminister einigen, ob sie die neuen Baseler Vorgaben in europäisches Recht übernehmen.
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