25 Jahre Optionsschein Teil II: Wichtige Merkmale eines Optionsscheins
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Alle Optionsscheine sind mit einer vorab definierten Laufzeit ausgestattet. In der Regel können Anleger bis zum sogenannten Verfallstag ihr ge- oder verkauftes Optionsrecht ausüben. Da die Mehrheit der begebenen Optionsscheine mit dem sogenannten amerikanischen Optionsrecht ausgestattet sind, kann der Anleger an jedem Geschäftstag bis zum Laufzeitende die Ausübung zum vorab definierten Kurs verlangen.
Bei diesem Kurs handelt es sich um den Basispreis des Basiswerts, der auch als Bezugskurs bezeichnet wird. Er ist der vorab festgelegte Preis, zu dem der Basiswert ge- oder verkauft werden kann. Anleger müssen allerdings auch stets das Bezugsverhältnis berücksichtigen. Denn dieses ebenfalls vorab definierte Ausstattungsmerkmal gibt vor, welche Anzahl an Optionsscheinen bei der Ausübung benötigt wird, um eine Einheit des Basiswerts beispielsweise eine Aktie beziehen zu können.
Jeder Optionsschein verfügt über einen bestimmbaren Inneren Wert. Dieser gibt den Betrag an, der bei einer sofortigen Ausübung der Option erzielt werden könnte. Er entspricht also der Differenz zwischen dem aktuell an der Börse gehandelten Kurs des Basiswerts und dem Basispreis des Optionsscheines. Dabei kann der Innere Wert praktisch nie negativ sein, da der Anleger nicht zur Ausübung verpflichtet ist. Steigt allerdings der Basiswert, dann nimmt auch der Innere Wert des Call-Optionsscheins an Wert zu. Bei einem Put-Optionsschein gewinnt der Innere Wert hingegen bei einem fallenden Basiswert. Der Innere Wert gibt daher den wahren Wert des Optionsscheines an. In der Regel liegt der Optionsschein-Kurs über dem Inneren Wert.
Hier kommt der zweite Faktor ins Spiel: der Zeitwert. Er entspricht der Differenz zwischen dem Preis des Optionsscheins und seinem Inneren Wert. Der Zeitwert spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung eines Optionsscheins, denn er wird von zahlreichen Einflussfaktoren bestimmt: Dies sind insbesondere die Restlaufzeit des Optionsscheins, der aktuelle Marktzins, die Volatilität des Basiswerts und die Höhe einer möglichen Dividendenzahlung beim Basiswert. Der Zeitwert wird dabei bis zum Laufzeitende komplett abgebaut. Je näher das Laufzeitende rückt, desto stärker ist die tägliche Wertminderung. Der Wert des Optionsscheins besteht am Laufzeitende nur noch aus dem Inneren Wert. Daher können entsprechende Abschläge des Zeitwerts während der Laufzeit nur über steigende Basiswertkurse bei Call-Optionsscheinen beziehungsweise fallende Basiswertkurse bei Put-Optionsscheinen ausgeglichen werden. Alle fixen Parameter sind für jeden Citi-Optionsschein auf der Internetseite www.citifirst.de abrufbar. Zudem finden Anleger für jedes einzelne Papier ein pdf-Dokument, welches die endgültigen Angebotsbedingungen enthält.
Beim Kauf und Verkauf von Optionsscheinen müssen Anleger zudem den Handelsspread beachten. Denn der Emittent stellt als Market Maker für all ihre Produkte während und außerhalb der Handelszeiten der Börsen Geld- und Briefkurse, zu denen die Optionsscheine ge- und verkauft werden können. Der Geldkurs ist dabei stets der Kurs, zu dem Anleger verkaufen können. Zum Briefkurs können Anleger hingegen kaufen. Die Differenz der beiden Preise ist der Spread. Seine Größe richtet sich dabei u.a. nach der Volatilität und der Handelsliquidität des Basiswerts.
Im dritten und letzten Teil der Serie zu 25 Jahren Citi-Optionsscheinen geht es um die Bewertung von Optionsscheinen.
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