Diesen Steuertrick sollten alle börsenbegeisterten Eltern kennen
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Die meisten Eltern werden für ihre Kinder wahrscheinlich in der einen oder anderen Form Geld ansparen.
Die Börsenaffinen schwören auf ETF-Sparpläne, eine gute Sache. Aber oft geschieht dies im eigenen Namen der Eltern, und später erfolgt dann eine Schenkung.
Das kann man so machen, aber je nach Höhe des Vermögens, das man für die Kinder anlegen möchte, sind eigene Depots für die Kinder die beste Wahl. Warum, werde ich in diesem Beitrag erläutern.
Steuerliche Freibeträge nutzen: So hohe Kapitalerträge kann Dein Kind steuerfrei vereinnahmen
Jeder Bürger hat nicht nur einen eigenen Sparerfreibetrag (1000 EUR p.a., Stand 2024), sondern verfügt darüber hinaus auch noch über den steuerlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 EUR).
Bis zu dieser Höhe kann man steuerfrei Einnahmen verbuchen - auch Kinder! Die Einnahmen wirken sich auch nicht auf das Kindergeld aus, dieses ist mindestens bis zur Volljährigkeit unabhängig von der Einnahmesituation des Kindes. Das wissen vielleicht manche Eltern gar nicht.
👉 Dies bedeutet im Klartext: Ein Kind kann im Jahr 2024 die Summe von 12.604 EUR steuerfrei "verdienen"! Da ein Kind in aller Regel über keine sonstigen Einkünfte verfügen wird (Ausnahme zum Beispiel Immobilienbesitz) reden wir also von 12.604 EUR an Kapitalerträgen, die steuerfrei möglich wären.
Achtung, mögliche Falle Krankenversicherung!
Die meisten Kinder sind bei Mutter/Vater in der Familienversicherung mitversichert. Hier lauert ein Haken.
Übersteigen die Einnahmen des Kindes 505 EUR im Monat (entspricht 6.060 EUR im Jahr, Stand 2024), dann würde es aus der Familienversicherung fliegen und bräuchte eine eigene Krankenversicherung. Inklusive Sparerfreibetrag liegt die Grenze bei 7060 EUR.
Wichtig: Kinder von Privatversicherten haben dieses Problem nicht, da das Kind dann ohnehin selbst versichert ist.
👉 Somit dürfte für die meisten Eltern die Grenze von 7.060 EUR im Jahr an Kapitalerträgen maßgeblich sein - sicherlich werden diese Marke ohnehin nicht viele erreichen.
Für privatversicherte Kinder ist dagegen die Grenze von 12.604 EUR im Jahr entscheidend.
Wie nun vorgehen?
Schritt 1: Depot für Kind eröffnen (zum Beispiel "Junior-Depot" bei der Consorsbank). Wenn das Depot beim gleichen Broker liegt, den Du auch schon selber nutzt, ist ggf. eine Verhandlung bzgl. der Konditionen möglich (eigenes Gebührenmodell auch für das Kind nutzen).
Schritt 2: Geld überweisen. Bedenke: Das Geld gehört jetzt Deinem Kind! Du kannst dieses Depot nicht behandeln wie ein eigenes Zweitdepot. In einem Zehnjahreszeitraum kann man pro Kind 400 TSD EUR steuerfrei schenken (pro Elternteil!).
Schritt 3: Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen. Die Formulare findest Du in der Regel auf der Homepage.
Schritt 4 (optional): Sollte Dein Kind voraussichtlich mehr als 1.000 EUR, aber weniger als 12.604 EUR an Kapitalerträgen haben und willst Du Dir die Mühe einer Steuererklärung für das Kind ersparen, kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann führt die Bank keine Steuern ab, bis zu der in der NV-Bescheinigung genannten Grenze. Die NV-Bescheinigung hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren. Du wirst dem Finanzamt wahrscheinlich nachweisen müssen, dass die Kapitalerträge höher sind als der Sparerfreibetrag.
Schritt 5: Geld anlegen. Kaufe ETFs und Aktien, von denen Du langfristig überzeugt bist - auch über Sparpläne. Schenkungen der Verwandtschaft am besten gleich aufs Depot verfrachten.
Schritt 6: Teilweise aktives Management des Depots. Schöpfe Freibeträge aus, indem Du Verkäufe von Positionen mit hohem Gewinn tätigst. Das Geld reinvestierst Du danach wieder. Ist das Vermögen sehr gering und die Erträge entsprechend niedrig, kann es auch sein, dass es Sinn macht, jahrelang nichts zu verkaufen. Behalte aber immer die aufgelaufene Gewinnhöhe im Hinterkopf!
Der besondere Kick: Positionen im Gewinn an die Kinder verschenken!
Stell Dir vor, Du hättest wie ich noch eine Restposition Meta im Depot, gekauft sehr günstig zu etwa 100 EUR/Aktie. Hier mal der Screenshot aus dem stock3 Terminal (ein Consorsbank-Depot, angebunden ans Terminal)
Würde ich diese Position selber zum aktuellen Preis verkaufen, müsste ich 4.100 EUR Abgeltungsteuer zahlen.
👉 Aber was, wenn ich je 20 Aktien an meine beiden Söhne übertrage?
Bei mir fällt dann keine Steuer an, meinen Söhnen wird der steuerliche Einstandskurs mit übertragen.
👉 Der Gewinn fällt dann bei Verkauf in den Kinderdepots an. Und wenn man es richtig macht, die oben beschriebenen Grenzen einhält, geht das Finanzamt leer aus.
Wichtig: Man sollte nicht unmittelbar nach der Übertragung verkaufen, denn zumindest theoretisch könnte sonst steuerlicher Gestaltungsmissbrauch unterstellt werden.
Anmerkungen
- Es könnte dem einen oder der anderen schwerfallen, sich bei aller Liebe zum Kind von größeren Geldbeträgen zu trennen. Das Geld gehört dann dem Kind! Sieh es so: Du musst ohnehin die Ausbildung/das Studium finanzieren, und das Vermögen landet nach dem Ende des eigenen Lebens auch bei den Kindern. Auf diesem Weg bekommt der Staat immerhin weniger ab.
- Frage bei deiner Krankenversicherung zur Sicherheit an, wie die Einkommensgrenze bzgl. der Familienversicherung konkret gehandhabt wird. Denn eigentlich ist die Grenze eine monatliche Größe (505 EUR), gelegentliche Abweichungen sollten aber unschädlich sein. Schildere den konkreten Fall. Ab und zu könnten auch mal Monatserträge von 1.000 EUR oder mehr anfallen, aber insgesamt bleibst Du unter 6.060 EUR im Jahr. Deine Krankenversicherung wird Dir dazu eine klare Antwort geben, mit der Du arbeiten kannst.
- Das Geld gehört dem Kind. Man darf es also nicht einfach so nach Belieben aufs eigene Konto zurücküberweisen und somit das Finanzamt austricksen. Das gibt Ärger. Es wäre aber denkbar, in überschaubarem Ausmaß Anschaffungen für das Kind über dessen Konto abzuwickeln.
- Ein manchmal genanntes Risiko: Das Kind könnte mit 18 das Depot leerräumen und das Geld verprassen, und so den eigentlichen Zweck des Ansparens unterlaufen. Das stimmt - aber ob das so kommt, hast Du mit Deiner Erziehung entscheidend mit in der Hand.
- Wenn das Kind ein gewisses Alter erreicht hat, kannst Du dieses in die Geheimnisse der Börse einweihen und das Kind kann ggf. sogar im "Familienrat" das eigene Depot mit verwalten. So stärkst Du die finanzielle Kompetenz des Nachwuchses.
- Hinweis für die Leser aus Österreich: In der Alpenrepublik kann man keine Depots für Minderjährige eröffnen, dort ist eine mündelsichere Anlage für die Kleinen zwingend!
- Das ist alles ist zwar gut recherchiert, aber meine persönliche Sichtweise und natürlich keine steuerliche Beratung. Wenn Du alles ganz sicher und genau wissen willst, dann konsultiere einen Steuerberater.
Ein Schenkungsvertrag bei der Übertragung von Aktien an Kinder ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Er schafft Rechtssicherheit, dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und kann spätere Streitigkeiten vermeiden. Bei minderjährigen Kindern ist die Schriftform besonders wichtig, und die Eltern müssen als gesetzliche Vertreter den Vertrag unterzeichnen. - Die Schenkung ist übrigens auch an die Enkel möglich.
Erhält der Nachwuchs tatsächliches ein eigenes Depot, sollte man aber auch einen möglichen BAföG-Zugang in der (offen gestanden sehr weit entfernten) Zukunft im Blick behalten. Der BAföG Bezug ist an bestimmte Vermögensgrenzen der "Kinder" gekoppelt, wobei auch andere Vermögensgegenstände wie Auto oder Motorrad hinzugerechnet werden. Ein eigens Depot kann schnell dazu führen, dass diese Grenzen überschritten werden und damit keine BAföG-Förderung mehr in Anspruch genommen werden kann. Dies nur als ergänzender Punkt, da ja auch die Krankenkassenpflicht beleuchtet wurde.
Sehr guter Artikel Daniel. Klasse!
Kurze Anmerkung: m. E. heißt die Bescheinigung NV. NVA war die Nationale Volksarmee in der DDR.
Die Frage ist wie soll man im Namen des Kindes die kryptos überhaupt kaufen und verkaufen. Ich vermute ganz schwer dass es bei keinem kryptobroker gelingen wird ein juniordepot zu eröffnen
Richtig, ich werde das noch präzisieren
Kleine, aber wichtige Ergänzung zu Punkt 2: 400K pro Elternteil !!
Wie verhält es sich mit Gewinnen aus Kryptos‚ die unterjährig anfallen?
Sehr sehr guter Content!
👍