Wissensartikel
10:21 Uhr, 04.09.2022

Der Steuertrick, den alle Eltern kennen sollten

Vermögen für die Kinder aufbauen und dabei Steuern sparen - das funktioniert und ist legal. Hier sind alle Fakten.

Die meisten Eltern werden für ihre Kinder wahrscheinlich in der einen oder anderen Form Geld ansparen.

Die Börsenaffinen schwören auf ETF-Sparpläne, eine gute Sache. Aber oft geschieht dies im eigenen Namen der Eltern, und später erfolgt dann eine Schenkung. Das kann man so machen, aber je nach Höhe des Vermögens, das man für die Kinder anlegen möchte, sind eigene Depots für die Kinder die beste Wahl. Warum, werde ich in diesem Beitrag erläutern.

Steuerliche Freibeträge nutzen

Jeder Bürger hat nicht nur einen eigenen Sparerfreibetrag (801 EUR p.a.), sondern auch den steuerlichen Grundfreibetrag (2022: 10347 EUR) zur Verfügung. Bis zu dieser Höhe kann man steuerfrei Einnahmen verbuchen - auch Kinder! Die Einnahmen wirken sich auch nicht auf das Kindergeld aus, das ist bis zur Volljährigkeit unabhängig von der Einnahmesituation des Kindes. Das wissen so manche Eltern gar nicht.

Dies bedeutet im Klartext: Ein Kind kann im Jahr 2022 die Summe von 11148 EUR steuerfrei "verdienen" ! Da ein Kind in aller Regel über keine sonstigen Einkünfte verfügen wird (Ausnahme zum Beispiel Immobilienbesitz) reden wir also von 11148 EUR Kapitalerträgen, die steuerfrei möglich wären.

Achtung Krankenversicherung!

Die meisten Kinder sind bei Mutter/Vater in der Familienversicherung mitversichert. Hier lauert ein Haken. Übersteigen die Einnahmen des Kindes 6441 EUR im Jahr (Stand 2022), dann würde es aus der Familienversicherung fliegen und bräuchte eine eigene Krankenversicherung. Kinder von Privatversicherten haben dieses Problem nicht, da das Kind dann ohnehin eine eigene Versicherung hat.

Somit dürfte für die meisten Eltern die Grenze von 6441 EUR im Jahr an Kapitalerträgen maßgeblich sein - sicherlich werden diese Marke ohnehin nicht viele erreichen.

Wie nun vorgehen?

Schritt 1: Depot für Kind eröffnen (zum Beispiel "Junior-Depot" bei der Consorsbank). Wenn das Depot beim gleichen Broker liegt, den Sie auch schon selber benutzen, ist ggf. eine Verhandlung bzgl. der Konditionen möglich (eigenes Gebührenmodell auch für das Kind nutzen).

Schritt 2: Geld überweisen. Bedenken Sie: Das Geld gehört jetzt ihrem Kind! Sie können dieses Depot nicht behandeln wie ein eigenes Zweitdepot. In einem Zehnjahreszeitraum kann man pro Kind 400 TSD EUR steuerfrei schenken (pro Elternteil!).

Schritt 3: Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen. Die Formulare finden Sie in der Regel auf der Homepage.

Schritt 4 (optional): Sollte Ihr Kind voraussichtlich mehr als 801 EUR, aber weniger als 11148 EUR an Kapitalerträgen haben und wollen Sie sich die Mühe einer Steuererklärung für das Kind ersparen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVA) beantragen. Dann führt die Bank keine Steuern ab, bis zu der in der NVA genannten Grenze. Die NVA hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie werden dem Finanzamt wahrscheinlich nachweisen müssen, dass die Kapitalerträge höher sind als der Sparerfreibetrag.

Schritt 5: Geld anlegen. Kaufen Sie ETFs und Aktien, von denen Sie langfristig überzeugt sind - auch über Sparpläne. Schenkungen der Verwandtschaft am besten gleich aufs Depot verfrachten.

Schritt 6: Teilweise aktives Management des Depots. Schöpfen Sie die Freibeträge aus, indem Sie Verkäufe von Positionen mit hohem Gewinn tätigen. Das Geld reinvestieren Sie danach wieder. Ist das Vermögen sehr gering und die Erträge entsprechend niedrig, kann es auch sein, dass es Sinn macht, jahrelang nichts zu verkaufen. Behalten Sie aber immer die aufgelaufene Gewinnhöhe im Hinterkopf!

Noch ein paar Anmerkungen

  • Es könnte dem einen oder der anderen schwerfallen, sich bei aller Liebe zum Kind von größeren Geldbeträgen zu trennen. Das Geld gehört dann dem Kind! Sehen Sie es so: Sie müssen ohnehin die Ausbildung/das Studium finanzieren, und das Vermögen landet nach dem Ende des eigenen Lebens auch bei den Kindern. Auf diesem Weg bekommt der Staat immerhin weniger ab.
  • Das Geld gehört dem Kind. Man darf es also nicht einfach so nach Belieben aufs eigene Konto zurücküberweisen und somit das Finanzamt austricksen. Es wäre aber denkbar, in überschaubarem Ausmaß Anschaffungen für das Kind über dessen Konto abzuwickeln.
  • Ein manchmal genanntes Risiko: Das Kind könnte mit 18 das Depot leerräumen und das Geld verprassen, und so den eigentlichen Zweck des Ansparens unterlaufen. Das stimmt - aber ob das so kommt, haben Sie mit Ihrer Erziehung entscheidend mit in der Hand.
  • Wenn das Kind ein gewisses Alter erreicht hat, können Sie dieses in die Geheimnisse der Börse einweihen und das Kind kann ggf. sogar im "Familienrat" das eigene Depot mit verwalten. So stärken Sie die finanzielle Kompetenz des Nachwuchses.
  • Hinweis für die Leser aus Österreich: In der Alpenrepublik kann man keine Depots für Minderjährige eröffnen, dort ist eine mündelsichere Anlage für die Kleinen zwingend!
  • Das ist alles ist zwar gut recherchiert, aber meine persönliche Sichtweise und natürlich keine steuerliche Beratung. Wenn Sie alles ganz sicher und genau wissen wollen, gehen Sie zu einem Steuerberater,

6 Kommentare

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  • Daniel Kühn
    Daniel Kühn Chefredakteur

    Die Frage ist wie soll man im Namen des Kindes die kryptos überhaupt kaufen und verkaufen. Ich vermute ganz schwer dass es bei keinem kryptobroker gelingen wird ein juniordepot zu eröffnen

    18:40 Uhr, 06.08.2022
  • Daniel Kühn
    Daniel Kühn Chefredakteur

    Richtig, ich werde das noch präzisieren

    18:16 Uhr, 06.08.2022
  • Reinhardo
    Reinhardo

    Kleine, aber wichtige Ergänzung zu Punkt 2: 400K pro Elternteil !!

    15:23 Uhr, 06.08.2022
  • Andy987
    Andy987

    Wie verhält es sich mit Gewinnen aus Kryptos‚ die unterjährig anfallen?

    13:43 Uhr, 06.08.2022
  • Andy987
    Andy987

    Sehr sehr guter Content!

    13:42 Uhr, 06.08.2022
  • Tantipon
    Tantipon

    👍

    16:27 Uhr, 04.08.2022

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn
Chefredakteur

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der vielseitig interessierte Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Seit 2012 leitet Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader)
Besondere Interessenschwerpunkte des überzeugten Liberalen sind politische und ökonomische Fragen und Zusammenhänge, Geldpolitik, Aktien, Hebelprodukte, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie generell neuere technologische Entwicklungen.

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