Fundamentale Nachricht
14:20 Uhr, 15.07.2014

Zwangsabgabe auf Bankguthaben in Spanien

Die spanische Regierung hat rückwirkend zum 1. Januar 2014 eine Steuer auf Bankguthaben in Höhe von 0,03% beschlossen.

Die Zwangsabgabe auf Bankguthaben ist Wirklichkeit geworden. Die spanische Regierung hat per Dekret ein Gesetz zur Besteuerung von Bankguthaben in Höhe von 0,03 % beschlossen.

In den letzten Monaten hatten IWF, EZB, Bundesbank und Boston Consulting bereits eine Einmalabgabe auf Bankguthaben zur Lösung der Krise vorgeschlagen. Spanien macht nun ernst, allerdings noch in einem überschaubaren Maßstab. Die spanische Regierung hat beschlossen, die Steuer rückwirkend zum 1. Januar 2014 zu erheben. Eine Steuerflucht ist damit nicht mehr möglich.

Bei Bankguthaben in Höhe von rund 1,4 Bio Euro soll die Steuer dem Staat Einnahmen in Höhe von gut 400 Mio Euro bescheren. Damit soll das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden. Die Staatsverschuldung kann damit aber nicht angegangen werden. Dafür wären deutlich höhere Summen notwendig. Da das Gesetz bereits verabschiedet ist, sind aber auch höhere Steuersätze durch eine Änderung des Dekrets jederzeit möglich. Die nun beschlossene Steuer könnte daher auch als Test verstanden werden, um die Reaktion der Bevölkerung zu beobachten. Zudem könnte die Abgabe auf Bankguthaben als Blaupause für andere Länder dienen. Anleger sollten daher gewarnt sein.

Die spanische Schuldenquote betrug Ende des ersten Quartals 96,8 % der Wirtschaftsleistung. Um wieder auf den EU-Grenzwert von 60 % zu kommen wäre eine einmalige Steuer auf Bankguthaben in Höhe von rund 25 % notwendig.

18 Kommentare

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  • Thomas Gansneder
    Thomas Gansneder Redakteur

    Die "Welt" hat das Thema heute auch aufgegriffen: http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article130229595/Spanien-fuehrt-als-erster-EU-Staat-Sparersteuer-ein.html

    12:02 Uhr, 17.07.2014
    1 Antwort anzeigen
  • Löwe30
    Löwe30

    Wenn eine Steuer erst mal eingeführt ist, wird sie ständig erhöht. Die ersten Umsatzsteuer (USt.) wurde in Deutschland im Jahr 1918 eingeführt. Der Steuersatz betrug 0,5%. Hintergrund für die Einführung war der Finanzbedarf für den ersten Weltkrieg.
    Die Mehrwertsteuer, so wie wir sie heute kennen, gibt es in Deutschland erst seit 1968. Sie betrug anfänglich 10% (Normalsatz) bzw. 5% (ermäßigter Satz).

    Wenn erst mal Steuern (Abgaben) auf Sparguthaben eingeführt sind, werden ihre Sätze auch steigen. Es wird auch nicht dabei bleiben, dass nur ein Land in der EU diese Steuer einführt.

    08:44 Uhr, 16.07.2014
  • 280a
    280a

    Der erste Schritt ist getan, später braucht man dann nur das Komma verschieben ;-)

    20:32 Uhr, 15.07.2014
  • Pepwarda
    Pepwarda

    Wir haben doch schon eine Abgabe in Form von Abgeltungsteuer.

    17:21 Uhr, 15.07.2014
    1 Antwort anzeigen
  • Simon Hauser
    Simon Hauser Redakteur

    Ich glaube nicht dass hier eine Falschmeldung verbreitet wird.

    Aus dem Artikel geht ja nicht hervor, wer die Abgabe stemmen muss.

    Ich glaube die Regierung ist sich sehr wohl bewusst, dass die Abgabe de facto auf die Bankkunden abgewälzt wird, denn ursprünglich wurde die Abgabe ja auf 0% festgelegt, um autonome Regionen davon abzuhalten den jetzt erfolgten Schritt zu gehen, weil man die Flucht von Kunden verhindern wollte.

    Dies ist zumindest mein Kenntnisstand. Mich wundert ein bischen, dass es zu dem Vorgang lediglich spanische Meldungen in sehr begrenztem Umfang gibt.

    17:10 Uhr, 15.07.2014
    1 Antwort anzeigen
  • Apex
    Apex

    Wieder ein Beleg dafür, wie schnell sich Falschmeldungen ausbreiten können, denn seit Tagen kursiert diese Steuer so unkontrastriert im Netz, wie oben zu lesen. Beruht wohl auf einer falschen Übersetzung. In einer Panikphase könnte so etwas glatt verheerend sein. Dabei hat sich offensichtlich niemand am Original versucht.

    Die Steuer wird den Banken auferlegt und nicht den Bankkunden. Im Endeffekt könnte es zwar auf's Gleiche hinauslaufen, da die Banken vermutlich die Gebühren entsprechend erhöhen werden (3 Euro auf 10.000). Eine solche Abgabe gab es bereits in einigen Teilen Spaniens seit 2012 und wurde nun am 4. Juli auf das Gesamtgebiet ausgeweitet und zwar rückwirkend zum 1.1.2014.

    Allerdings könnte man solche Verordnungen tatsächlich als Übung für den Ernstfall werten, da man ja Gesetzestexte beliebig umformulieren kann, insbesondere das rückwirkende Element wirkt dabei furchteinflößend, was wiederum eine solche Mitteilung mehr als rechtfertigt - aber bitte mit genauen Angaben.

    15:59 Uhr, 15.07.2014
    1 Antwort anzeigen
  • TomCat
    TomCat

    Ist die Salami erst mal angeschnitten, ... kommt bald die nächste Scheibe.

    15:36 Uhr, 15.07.2014
  • Yin-Yang-Pinguine
    Yin-Yang-Pinguine

    Was zählst zu den Bankguthaben? Auch Aktien? Und sind nur die Privatkonten oder auch Firmenkonten davon betroffen? Welche Auswirkungen kann die Maßnahme auf die Aktienmärkte haben?

    13:56 Uhr, 15.07.2014
    1 Antwort anzeigen

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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