Bayer: US-Richter genehmigt vorläufig Glyphosat-Vergleich
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DOW JONES--Bayer hat einen wichtigen Etappenerfolg bei der geplanten Einigung mit zahlreichen Klägern um den Unkrautvernichter Roundup (Glyphosat) erzielt. Ein Gericht in St. Louis (Missouri) genehmigte am Mittwoch vorläufig einen vorläufigen Vergleich, wie Bayer mitteilte. Mit der Vereinbarung sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden, bei denen eine Erkrankung am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) auf Roundup zurückgeführt wird.
Der Leverkusener Konzern hatte bereits Mitte Februar die Einigung auf den Vergleich angekündigt. Seinerzeit hieß es, dass die US-Agrarchemietochter Monsanto einen Sammelvergleich über bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar geschlossen hat.
"Wir begrüßen die vorläufige Genehmigung des Sammelvergleichs, mit dem aktuelle und mögliche künftige Roundup-Klagen in Bezug zu NHL beigelegt werden sollen", erklärte Bayer nun am Mittwoch. "Das ist der erste wichtige Schritt für die Umsetzung des Sammelvergleichs. Wir sind überzeugt, dass der langfristige und solide finanzierte Vergleichsvorschlag, der von führenden Klägerkanzleien unterstützt wird, durch das Gericht endgültig genehmigt werden sollte."
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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