Verfassungsrechtler Papier: Laufzeitverlängerung nicht ohne Bundesrat
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Düsseldorf (BoerseGo.de) – In der immer noch hitzigen Debatte um die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken hat sich nun eine weitere prominente Stimme zu Wort gemeldet. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier schrieb in einem Ende September erscheinenden Aufsatz für das Fachmagazin "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht", ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung bedürfe in jedem Fall der Zustimmung des Bundesrats. Dies meldet das in Düsseldorf erscheinende Handelsblatt am Donnerstag. Der Aufsatz liegt der Zeitung vor.
Dort heißt es, die Verlängerung der Laufzeiten stelle eine "nicht nur marginale, sondern wesentliche" Änderung des bestehenden Atomrechts dar und sei damit zustimmungsbedürftig.
Eine Bundesratsbeteiligung würde das schwarz-gelbe Konzept kaum stemmen können: In der Länderkammer haben Union und FDP keine Mehrheit. Das von den Befürwortern längerer Laufzeiten häufig vorgetragene Argument, auch der unter Rot-Grün beschlossene Ausstieg aus der Kernkraft sei ohne Beteiligung des Bundesrats zustande gekommen, lässt der Jurist Papier nicht gelten: Nur weil mit Blick auf die damalige Änderung des Atomgesetzes eine Zustimmungsbedürftigkeit nicht reklamiert worden sei, könne eine "irgendwie geartete Schlussfolgerung im Hinblick auf die jetzt aktuelle Verfassungsrechtsfrage nicht gezogen werden", so der Verfassungsrechtler.
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