Steueränderung: Drei Trader ziehen Bilanz!
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In diesem Artikel werden die Auswirkungen der Änderungen bei der Einkommensteuer, insbesondere die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 2021, auf drei ganz konkrete Trader beschrieben. Die Trader mit den Namen A, B und C sind zwar fiktiv, sie orientieren sich aber an realen Beispielen.
Beispiel 1: Trader A handelt ausschließlich mit Aktien und (nicht gehebelten) ETFs auf Basis von charttechnischen Signalen und Nachrichten.
- Die gute Nachricht: Da Trader A ausschließlich mit Aktien und ungehebelten ETFs handelt, hat die Begrenzung der Verlustverrechnung von Termingeschäften keine Auswirkungen auf ihn. Es ist deshalb auch völlig unerheblich, mit welchen Summen Trader A konkret handelt.
- Die schlechte Nachricht: Totalverluste aus wertlos gewordenen Aktien können künftig ebenfalls nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden. Solange Trader A nicht mit Aktien von Unternehmen handelt, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen dies absehbar ist, kann ihm dies ebenfalls egal sein. Handelt er mit solchen Aktien, so wird er vermeiden, hier Verluste von mehr als 10.000 Euro pro Jahr anzuhäufen, indem er keine hohen Summen in entsprechende Aktien investiert. Denn die Verlustverrechnung bei einem Totalverlust mit Aktien (oder anderen Wertpapieren) ist ebenfalls auf 10.000 Euro pro Jahr begrenzt.
- Fazit: Für Trader A ändert sich nichts bei der Steuerlast. Die Verlustverrechnung funktioniert weiterhin wie bisher. Nur die steuerliche Anerkennung von Totalverlusten betrifft auch ihn als Aktien-Trader. Konkrete Auswirkungen kann dies allerdings nur haben, wenn er im größeren Stil mit Aktien von Insolvenzkandiaten zockt (oder ein Unternehmen "völlig aus blauem Himmel" Insolvenz anmeldet). Einzig die (noch nicht beschlossene) "Finanztransaktionssteuer" würde Trader A ebenfalls betreffen. Hier besteht aber noch die Hoffnung, dass die Steuer gestoppt werden kann. Außerdem beträgt die Steuerlast "nur" 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens, was für Trader A verschmerzbar wäre.
Beispiel 2: Trader B handelt mit Hebelzertifikaten, Optionsscheinen und CFDs. Alle drei Produktkategorien gelten steuerrechtlich als "Termingeschäfte". In einem typischen Jahr hat Trader B Bruttogewinne von 17.200 Euro und Bruttoverluste von 11.900 Euro.
- Da die Bruttoverluste mit Termingeschäften mehr als 10.000 Euro betragen, ist Trader B von der veränderten Verlustverrechnung bei Termingeschäften betroffen.
- Auf die Differenz von 5.300 Euro musste er bisher Abgeltungsteuer in Höhe von 1.325 Euro zahlen. Künftig kann er nur noch 10.000 Euro von den Gewinnen abziehen, es werden also statt 5.300 Euro künftig 7.200 Euro mit 25 Prozent besteuert. Die Höhe der Abgeltungsteuer steigt dadurch von 1.325 Euro auf 1.800 Euro pro Jahr. Der Nettogewinn des Traders verringert sich von 3.975 Euro auf 3.500 Euro. Die nicht verrechneten Verluste von 1.900 Euro kann er auf das Folgejahr vortragen.
- Die Änderung hat aber drastischere Auswirkungen, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Denn bei Termingeschäften findet künftig keine Verrechnung auf Ebene der Banken oder Broker mehr statt, da eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf 10.000 Euro sonst nicht gewährleistet werden könnte, zum Beispiel weil ein Trader mehrere Depots besitzt. Deshalb werden zunächst die Bruttogewinne von 17.300 vollständig mit Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belastet. Seine Bank zieht Trader A also zunächst Abgeltungsteuer von 4.300 Euro von seinem Konto ab! Die 2.500 Euro zu viel gezahlte Steuer (eigentlich muss er ja nur 1.800 Euro entrichten!) kann er sich nur über die Steuererklärung zurückholen!
- Fazit: Die Steuerlast von Trader B steigt von 1.325 Euro auf 1.800 Euro, sein Nettogewinn verringert sich von 3.975 Euro auf 3.500 Euro. Allerdings erhöht sich der Verwaltungsaufwand für Trader B (und die Finanzämter) deutlich. Denn er muss seine Gewinne und Verluste aus Termingeschäften künftig wieder in der Steuererklärung angeben, da nur so eine Verlustverrechnung bis zur Grenze von 10.000 Euro möglich ist. Gibt er die Termingeschäfte nicht in der Steuererklärung an, wäre der Handel mit Terminprodukten für ihn fast unprofitabel, da dann seine Steuerlast auf 4.300 Euro steigen würde.
Beispiel 3: Trader C handelt mit sehr hohen Volumina Futures und Optionen an der Eurex und an US-Terminbörsen. Obwohl er kein sehr großes Konto hat, handelt er mit hohen Beträgen. Dies ist möglich, weil bei Terminkontrakten nur eine vergleichsweise geringe Margin hinterlegt werden muss. Die von Trader C gehandelten Beträge sind wegen des Hebeleffekts also deutlich höher als sein Vermögen. In einem typischen Jahr hat Trader C Bruttogewinne von 790.000 Euro und Bruttoverluste in Höhe von 695.000 Euro.
- Auf die Differenz von 95.000 Euro fiel bisher Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent beziehungsweise 23.750 Euro an. Unter dem Strich verblieb Trader C bisher ein Nettogewinn von 71.250 Euro, von dem er seinen Lebensunterhalt bestritt.
- Die Belastungen durch die begrenzte Verlustverrechnung von Termingeschäften ist für Trader C extrem! Künftig kann er nur noch 10.000 Euro von den Bruttogewinnen von 790.000 Euro abziehen, muss also 780.000 Euro versteuern. Die Steuerlast erhöht sich dadurch extrem von 23.750 Euro auf 195.000 Euro!
- Verblieb dem Trader unter dem Strich bisher ein Nettogewinn von 71.250 Euro, so hat er künftig einen Verlust von 100.000 Euro (790.000 Euro Bruttogewinne minus 695.000 Euro Bruttoverluste minus Abgeltungsteuer von 197.500 Euro).
- Fazit: Sein bisheriges Trading ist für Trader C durch die Steueränderung nicht mehr profitabel. Trader C, der bisher vom Trading lebte, hat im Wesentlichen drei Möglichkeiten, wie es für ihn weitergehen kann. Möglichkeit 1: Er stellt sein Trading komplett ein oder handelt nur noch mit Aktien und ETFs. Wegen des dort nicht vorhandenen Hebeleffekts kann er aber vermutlich seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus dem Trading bestreiten. Möglichkeit 2: Trader C wandert aus. Es gibt Länder, in denen Kapitalerträge überhaupt nicht besteuert werden. Solche Länder könnten für Trader C ein mögliches Auswanderungsziel sein. Möglichkeit 3: Trader C lässt sich vom Finanzamt als gewerblicher Händler einstufen oder er gründet eine Kapitalgesellschaft (UG oder GmbH). Die Folgen wären zwar eine höhere Steuerlast und ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand, da Trader C aber bisher sehr gut vom Trading lebte und seinen Lebensmittelpunkt nicht aus Deutschland verlagern will, denkt er intensiv über diese Möglichkeit nach.
Die Beispiele zeigen, dass Trader je nach den individuellen Verhältnissen sehr unterschiedlich von den Änderungen betroffen sind. Wer keine Hebelprodukte und keine Aktien von Insolvenzkandidaten handelt, muss keine Veränderungen befürchten (abgesehen von der Finanztransaktionssteuer, bei der aber weiterhin nicht klar ist, ob sie kommt und bei der die Steuerlast nur 0,2 Prozent vom Transaktionsvolumen betragen soll). Auch wer keine Bruttoverluste von mehr als 10.000 Euro pro Jahr anhäuft, hat keine Auswirkungen zu befürchten, abgesehen davon, dass er seine Gewinne und Verluste aus Termingeschäften künftig wieder in der Steuererklärung angeben muss, wenn er eine zu hohe Besteuerung vermeiden will. Heavy Trader, die mit hohen Volumina zum Beispiel an den Terminbörsen handeln, trifft die Änderung der Verlustverrechnung aber hart. Je nach der Höhe des Volumens kann es hier sogar sein, dass wegen der steuerlichen Änderung der Handel komplett unprofitabel wird. Es verbleiben dann nur die Möglichkeiten, die Trading-Karriere zu beenden, auszuwandern oder ein Unternehmen zu gründen.
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- Diese Gesetzesänderung hat katastrophale Folgen für den Privatanleger
- Besteuerung von Termingeschäften: Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich!
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Interessanter wird es aber noch wenn Trader D sein Aktien Portfolio mit Optionsscheinen / Futures o.ä. absichern möchte und hier deswegen short geht.
Seine Positions stellt er Delta neutral - sprich er ist Aktien long und benutzt für den Hedge Derivate.
Sollte jetzt der Markt weiter steigen könnte er bspw. 25.000€ Gewinn mit Aktien machen, verliert aber gleichzeitig 25.000€ mit Termingeschäften - früher wäre das Jahr zwar nicht gut gelaufen aber immerhin kein Verlust.
Jetzt verliert der Trader D sogar hier Geld da er ja die Termingeschäfte nur bis 10.000€ ansetzen darf - sprich 15000€ -3750€ Steuern = 11.250€ vs. 15.000€ Verlustvortrag aus Derivaten
Oder sehe ich hier etwas falsch?
Hier eine weitere Petition zum Thema: https://www.openpetition.de/pe...
Bitte unterstützt sie!
Die absurde neue Gesetzeslage führt zu der Frage welche Möglichkeiten deutsche Privatanleger haben, den ruinösen Auswirkungen dieser neuen deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Ich sehe nur zwei Wege:
Man kann seine Hoffnung darauf setzen, dass die einschlägigen Interessengruppen nachträglich eine Lockerung dieser neuen Vorschriften erreichen werden. Auch wenn das ein Stück weit gelingen mag - die Situation wird am Ende für aktiv handelnde Privatanleger und für die Banken wahrscheinlich immer noch höchst unattraktiv sein. In diesem Fall dürften einige aktive Anleger diese neuen Gesetze als Aufforderung verstehen, ihr Privatvermögen über eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland zu verwalten. Das heißt, man handelt Optionsscheine, Optionen, CFDs usw. nicht mehr als dem deutschen Gesetz unterworfener Privatkunde, sondern eine ausländische Firma (Vermögensverwaltung), die dem Anleger gehört, tätigt diese Geschäfte - selbstverständlich unter Beachtung der lokalen Vorschriften, aber eben frei von den fatalen neuen deutschen Vorschriften. Die Gewinne werden als Vermögen in der Gesellschaft angesammelt und im Ausland (idealerweise niedrig) versteuert. Und nur bei Bedarf an den deutschen Gesellschafter ausgeschüttet, der diese dann in Deutschland gemäß seines Einkommensteuersatzes versteuert.
Wenn letzteres der vorgezeichnete Weg ist, dann sollten deutsche Anleger mehr darüber wissen, welches die attraktivsten Auslandsstandorte für solche eigenen Vermögensverwaltungsfirmen sind.
Könnt Ihr dazu Empfehlungen aussprechen?
Bzw. links empfehlen zu Seiten, auf denen das Thema schon seriös behandelt wurde?
https://financial-hacker.com/t...
Hier stehen ein paar Interessante Vorschläge, wie die neue Steuer eventuell umgehen werden kann :)
Reaktion der Banken in 2021 auf Gesetzesänderung in 12/19?
M.E. wird es die 2 Töpfe: 1.Aktienverluste und 2. Sonstige Verluste weiterhin geben.
Zur Übersicht für den Anleger müssten die Banken 2 zusätzliche Töpfe einstellen, und zwar: a)Gewinne aus Termingeschäften und b) Verluste aus Termingeschäfte. Wird das wohl so sein?Wie äußern sich die Banken?
Devisentermingeschäfte sind in Randziffer 38 des BMF-Schreibens „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) geregelt.
Laut Finanzmarktwelt Redaktion ist Forex Kassa nicht betroffen.
Was ist mit CFDs?
Kein Broker den ich bisher kenne bietet direkten Zugang zum Kassa Markt.
https://finanz-szene.de/banking/ihr-feedback-zum-steuerhammer-fuer-banken-und-fintechs/
Zitat: Aufgrund des neuen Verlusttopfes sind Absicherungen von Aktiendepots auch ohne Berücksichtigung der 10.000 Euro-Grenze nicht mehr wirtschaftlich. Das fußt darauf, dass sich Verluste aus Derivaten überhaupt nicht mehr mit anderen Gewinnen verrechnen lassen. Sollte also ein Gericht die Grenze kippen, bleibt doch über den neuen Verlusttopf eine wesentliche Behinderung für normale Anleger bestehen.
Alles in allem ist das Gesetz eine Katastrophe, weil es de facto selbstbestimmtes Anlegen für Privatanleger in Deutschland unmöglich macht. Wirtschaftlich ist das auch das Aus für alle Direktbroker und das Zertifikategeschäft.“
des Problems Lösung liegt hier.....gleiches muss auch gleich besteuert werden...😎
https://www.lohnsteuer-kompakt...
https://finanz-szene.de/banking/das-muessen-banken-und-fintechs-zum-bmf-steuerhammer-wissen/
Ich bin verwundert, meine Google Account wurde gehackt.