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15:26 Uhr, 20.12.2006

RWE widerspricht Abmahnung des Bundeskartellamtes

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  • RWE AG
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Das Bundeskartellamt wirft dem Essener Energieversorger RWE eine unrechtmäßige Berücksichtigung von CO2-Kosten in Industriestrom-Preisen zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2005 vor. RWE hat eine entsprechende Abmahnung von der Behörde erhalten.

RWE widerspricht dieser Auffassung des Bundeskartellamtes jedoch nachdrücklich. Das Amt ignoriere die Grundlagen der Preisbildung auf dem wettbewerblich organisierten Strommarkt und berücksichtige den grundlegenden Marktmechanismus nicht, der für die erfolgreiche Klimaschutzpolitik in Europa notwendig sei, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Der Zertifikatehandel könne nur funktionieren, wenn sich die Preise für CO2-Zertifikate in den wirtschaftlichen Entscheidungen zum Einsatz der unterschiedlichen Kraftwerke niederschlagen. Der Emissionshandel impliziere damit auch politisch gewollte Strompreiseffekte. Nur so könne über Energieeinsparungen und Investitionen in emissionsärmere Produktionskapazitäten gezielt Klimaschutz betrieben werden.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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