RWE widerspricht Abmahnung des Bundeskartellamtes
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Das Bundeskartellamt wirft dem Essener Energieversorger RWE eine unrechtmäßige Berücksichtigung von CO2-Kosten in Industriestrom-Preisen zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2005 vor. RWE hat eine entsprechende Abmahnung von der Behörde erhalten.
RWE widerspricht dieser Auffassung des Bundeskartellamtes jedoch nachdrücklich. Das Amt ignoriere die Grundlagen der Preisbildung auf dem wettbewerblich organisierten Strommarkt und berücksichtige den grundlegenden Marktmechanismus nicht, der für die erfolgreiche Klimaschutzpolitik in Europa notwendig sei, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Der Zertifikatehandel könne nur funktionieren, wenn sich die Preise für CO2-Zertifikate in den wirtschaftlichen Entscheidungen zum Einsatz der unterschiedlichen Kraftwerke niederschlagen. Der Emissionshandel impliziere damit auch politisch gewollte Strompreiseffekte. Nur so könne über Energieeinsparungen und Investitionen in emissionsärmere Produktionskapazitäten gezielt Klimaschutz betrieben werden.
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