RWE legt Beschwerde gegen Saar Ferngas-Entscheidung ein
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Der Essener Energieversorger RWE hat heute beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagung der Saar Ferngas-Übernahme durch das Bundeskartellamt eingelegt. Das Unternehmen macht damit von seiner Möglichkeit Gebrauch, die Entscheidung des Kartellamts gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Kartellamt hatte die Übernahme am 15. März 2007 untersagt.
RWE weist mit Nachdruck darauf hin, dass sein Anteil von knapp 10% im deutschen Gasgeschäft nicht marktbeherrschend sei. Daran würde sich aufgrund der bestehenden Marktverhältnisse in Deutschland bei einer Übernahme von Saar Ferngas nichts ändern. Zudem würde sich auch bei Betrachtung regionaler Märkte keine nachhaltige Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen ergeben.
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