RWE darf Saar Ferngas vorerst nicht übernehmen
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Das Bundeskartellamt hat der RWE Energy AG, die 76,88% der Anteile an der SaarFerngas AG erwerben will, seine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion mitgeteilt. Nach derzeitiger Einschätzung würde der Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Strom- und Erdgasabsatz führen, teilte die Behörde am Montag mit.
Der Zusammenschluss würde insbesondere die bestehende marktbeherrschende Stellung der SaarFerngas verstärken, da deren Gasabsatz durch die hinzutretenden RWE-Beteiligungen an Weiterverteilern abgesichert würde. Auch bei der Belieferung von Endkunden lägen auf verschiedenen Märkten die Untersagungsvoraussetzungen vor. Im Strombereich käme es nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamt zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die RWE hier gemeinsam mit E.ON innehabe.
"Das Bundeskartellamt hat mehrfach darauf hingewiesen, dass zum Erhalt von wettbewerbsfähigen Strukturen keine weiteren Marktverschließungseffekte eintreten dürfen. Dies wäre mit diesem Zusammenschlussvorhaben nach bisheriger Bewertung zu befürchten. Wenn die Unternehmen diese Befürchtung nicht ausräumen können, wäre das Vorhaben zu untersagen", kommentierte Kartellamtspräsident Böge.
Die Unternehmen haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Dezember zu der Abmahnung Stellung zu nehmen.
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