Phoenix-Anleger hoffen auf Teilentschädigung
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Die rund 30.000 Kleinanleger, die von der Insolvenz der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH betroffen sind, können auf eine Teilentschädigung hoffen. Wie das "Handelsblatt" in der aktuellen Ausgabe schreibt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den sogenannten Entschädigungsfall festgestellt. Geprellte Anleger könnten dadurch bei der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin ihre Ansprüche geltend machen. Ersetzt werden allerdings maximal 20.000 Euro je Anleger, so das "Handelsblatt".
Die Phoenix Kapitaldienst GmbH sei vor allem im Terminbörsenhandel tätig gewesen und habe jahrelang überdurchschnittlich hohe Renditen ausgewiesen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft habe nun den Verdacht, dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt hat. Solche Modelle brechen zusammen, wenn nicht genügend neue Anleger gefunden werden, die mit ihren Einzahlungen die Ausschüttungen an die vorherigen Investoren finanzieren.
Das Amtsgericht Frankfurt hatte am Montag auf Antrag der Finanzaufsicht das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf eine Anzeige der Phoenix-Geschäftsführung hatte die BaFin in der vergangenen Woche die Konten des Unternehmens gesperrt und den Vertrieb des Hedge-Fonds Phoenix Managed Account untersagt., schreibt das "Handelsblatt".
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