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09:47 Uhr, 09.07.2018

Moody’s hat sein Ba2-Rating für Sibanye-Stillwater neuerlich bestätigt

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Moody’s hat sein Ba2-Rating für Sibanye-Stillwater neuerlich bestätigt

Johannesburg, 6. Juli 2018: Sibanye-Stillwater (Börsensymbole - JSE: SGL und NYSE: SBGL - http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298294 ) freut sich bekannt zu geben, dass der Anlegerdienst von Moody’s („Moody’s“) in einem neuen Ratingbericht, der am Freitag, den 29. Juni 2018 veröffentlicht wurde, seine langfristige Bewertung des Unternehmens mit „Ba2“ und einem stabilen Ausblick beibehalten hat. Moody’s hat seine (stabile) Ba2-Bewertung für Sibanye mit dem Hinweis abgegeben, das Unternehmen könne auf ein solides Geschäftsprofil mit diversifizierten Einnahmen aus der Metallproduktion sowie eine lange Tradition mit konservativer finanzpolitischer Ausrichtung verweisen.

Der Bericht steht auf der Webseite von Moody’s (www.moodys.com) als Download zur Verfügung.

Ansprechpartner:

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com

James Wellsted

Head of Investor Relations

+27 (0) 83 453 4014

Sibanye Gold Limited

gehandelt unter Sibanye-Stillwater

Reg. 2002/031431/06

Ein nach dem Recht der Republik Südafrika organisiertes Unternehmen

Aktiensymbol: SGL

ISIN – ZAE000173951

Emittentenkürzel: SGL

(„Sibanye-Stillwater“, „das Unternehmen“ und/oder „die Gruppe“)

Firmenadresse:

Constantia Office Park

Bridgeview House • Gebäude 11 • Erdgeschoss

Cnr 14th Avenue & Hendrik Potgieter Road

Weltevreden Park • 1709

Postadresse:

Private Bag X5 • Westonaria • 1780

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich „zukunftsgerichteter Aussagen“ gemäß Abschnitt (Section) 27A des U.S. Securities Act von 1933 und den „Safe Harbour“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können anhand von Begriffen wie „anpeilen“, „werden“, „würde“, „erwarten“, „können“, „unwahrscheinlich“, „könnte“ und ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends prognostizieren oder darauf hinweisen oder die keine Aussagen über historische Tatsachen darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich jener hinsichtlich unserer zukünftigen Geschäftsprognosen; unserer Finanzlage; unserer Schuldensituation und unserer Fähigkeit, den Schuldenstand zu verringern; der Pläne und Ziele des Managements bezüglich zukünftiger Betriebe; der Pläne, Kapital durch die Optimierung von Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen aufzubringen; unserer Fähigkeit, unsere Anleihen (Anleihen mit hohem Ertrag und Wandelanleihen) zu bedienen; sowie unserer Fähigkeit, eine dauerhafte Produktion beim Projekt Blitz zu erreichen; sowie der erwarteten Vorteile und Synergien unserer Erwerbe, sind zwangsläufig Schätzungen, die unser leitendes Management nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind, im Allgemeinen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen und dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Sibanye-Stillwater erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher vor dem Hintergrund unterschiedlicher bedeutsamer Faktoren gelesen werden, einschließlich jener, die im integrierten Geschäftsbericht (Annual Integrated Report) und im jährlichen Geschäftsbericht (Annual Financial Report) des Konzerns, die am 30. Märzl 2018 veröffentlicht wurden, sowie im Geschäftsbericht (Annual Report) des Konzerns im Formular (Form) 20-F beschrieben werden, der von Sibanye-Stillwater am 2. April 2018 bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC-Nr. 001-35785). Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

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