Analyse
20:56 Uhr, 18.11.2025

META - US-Richter weist Kartellklage der FTC ab – Wettbewerb durch TikTok zu stark

Bedeutender juristischer Erfolg für Meta: Ein US-Bundesrichter hat die langjährige Kartellklage der Handelsbehörde FTC abgewiesen. Die Begründung stützt sich maßgeblich auf die veränderte Marktdynamik durch aggressive Konkurrenten wie TikTok.

Die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) ist mit ihrem Versuch gescheitert, den Tech-Giganten Meta Platforms wegen angeblichen Monopolmissbrauchs gerichtlich zu belangen. Richter James Boasberg am US-Bezirksgericht in Washington wies die Klage am Dienstag ab und entschied damit zugunsten des Konzerns von Mark Zuckerberg. Im Kern ging es um den Vorwurf, Meta habe durch die Übernahmen von Instagram im Jahr 2012 und WhatsApp im Jahr 2014 eine illegale Monopolstellung im Bereich der persönlichen sozialen Netzwerke zementiert.

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