Kartellamt verbietet Amazon Anwendung von Preiskontrollmechanismen
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DOW JONES--Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace zu beeinflussen. Die Kartellwächter betrachten das Vorgehen als systematische Eingriffe in die Preisgestaltungsfreiheit der Marktplatzhändler und sehen darin einen Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen sowie einen Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften. Zudem würden die Kontrollmechanismen auf intransparenten Regeln und Benachrichtigungen beruhen. Für die Marktplatzhändler werde nicht hinreichend deutlich, nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen zustande kommen und wo diese ungefähr liegen.
"Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons eingesetzt wird. Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können; mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden."
Darüber hinaus machte das Bundeskartellamt den weiteren Angaben zufolge von der Möglichkeit Gebrauch, den wirtschaftlichen Vorteil, den Amazon nach Einschätzung der Behörde durch dieses kartellrechtswidrige Verhalten erlangt hat, abzuschöpfen. Da der festgestellte Kartellrechtsverstoß nach wie vor andauere, sei zunächst einen Teilbetrag von rund 59 Millionen Euro festgesetzt worden.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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