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15:21 Uhr, 02.03.2012

ING erzielt Gerichtserfolg - EU-Auflagen teilweise nichtig

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Luxemburg (BoerseGo.de) – Der niederländische Finanzkonzern ING hat sich in einem Rechtsstreit um die während der Finanzkrise erhaltenen Staatshilfen gegen die EU-Kommission durchgesetzt. Das Gericht der Europäischen Union erklärte die von der Kommission gemachten Auflagen für die Hilfen am Freitag für teilweise nichtig. Die EU-Kommission hatte gefordert, dass ING seine Bilanz bis zum Jahr 2013 um 45 Prozent verkleinern müsse.

Die Kommission habe die Bedingungen für die Rückzahlung der Staatshilfen aber nicht richtig geprüft, urteilten die Richter nun. Die Änderung einer Rückzahlungsbedingung sei von der EU-Kommission zu Unrecht als zusätzliche Beihilfe von zwei Milliarden Euro gewertet worden. ING und die niederländische Regierung hatten gegen die EU-Auflagen geklagt.

Wegen des Urteils muss die EU-Kommission nun neue Auflagen für die Restrukturierung von ING machen. Dies könnte nach Ansicht von Experten aber etliche Monate dauern. Die Aktien von ING legten am Freitag deutlich zu. Am Nachmittag notierten sie mit 2,71 Prozent im Plus bei 6,94 Euro.

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Über den Experten

Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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