Nachricht
15:21 Uhr, 02.03.2012

ING erzielt Gerichtserfolg - EU-Auflagen teilweise nichtig

Erwähnte Instrumente

Luxemburg (BoerseGo.de) – Der niederländische Finanzkonzern ING hat sich in einem Rechtsstreit um die während der Finanzkrise erhaltenen Staatshilfen gegen die EU-Kommission durchgesetzt. Das Gericht der Europäischen Union erklärte die von der Kommission gemachten Auflagen für die Hilfen am Freitag für teilweise nichtig. Die EU-Kommission hatte gefordert, dass ING seine Bilanz bis zum Jahr 2013 um 45 Prozent verkleinern müsse.

Die Kommission habe die Bedingungen für die Rückzahlung der Staatshilfen aber nicht richtig geprüft, urteilten die Richter nun. Die Änderung einer Rückzahlungsbedingung sei von der EU-Kommission zu Unrecht als zusätzliche Beihilfe von zwei Milliarden Euro gewertet worden. ING und die niederländische Regierung hatten gegen die EU-Auflagen geklagt.

Wegen des Urteils muss die EU-Kommission nun neue Auflagen für die Restrukturierung von ING machen. Dies könnte nach Ansicht von Experten aber etliche Monate dauern. Die Aktien von ING legten am Freitag deutlich zu. Am Nachmittag notierten sie mit 2,71 Prozent im Plus bei 6,94 Euro.

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen