GOOGLE entgeht Zerschlagung - Aktie steigt 8 %
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Erwähnte Instrumente
- Alphabet Inc. (Class C)Kursstand: 211,990 $ (Nasdaq) - Zum Zeitpunkt der VeröffentlichungVerkaufenKaufen
- Alphabet Inc. (Class A)Kursstand: 211,350 $ (Nasdaq) - Zum Zeitpunkt der VeröffentlichungVerkaufenKaufen
- Alphabet Inc. (Class C) - WKN: A14Y6H - ISIN: US02079K1079 - Kurs: 211,990 $ (Nasdaq)
- Alphabet Inc. (Class A) - WKN: A14Y6F - ISIN: US02079K3059 - Kurs: 211,350 $ (Nasdaq)
Zwar erklärte ein Bundesrichter exklusive Suchmaschinenabkommen für unzulässig, doch blieb eine Zerschlagung des Konzerns ebenso aus wie ein Verbot milliardenschwerer Distributionszahlungen an Partnerunternehmen. Damit darf Google weiterhin mehr als 20 Mrd. USD jährlich an Apple zahlen, um in dessen Safari-Browser als Standardsuchmaschine voreingestellt zu bleiben.
Nach Bekanntgabe des Urteils legten die Alphabet-Aktien im nachbörslichen Handel in der Spitze um mehr als 8 Prozent zu. Auch Apple profitierte deutlich und verzeichnete ein Plus von über 4 Prozent. Analysten sprachen von einem unerwartet positiven Ausgang für Google. Die Entscheidung wird auch als Entlastung für Apple gewertet, das in anderen Verfahren zunehmend regulatorischen Druck auf sein App-Store-Geschäft erlebt.
US-Bundesrichter Amit Mehta stellte in seiner Entscheidung zwar erneut fest, dass Google über Jahre hinweg seine marktbeherrschende Stellung im Suchgeschäft durch rechtswidrige Vereinbarungen gesichert habe. Die von der US-Regierung geforderten Sanktionen wie die Abspaltung des Chrome-Browsers oder ein umfassendes Verbot von Zahlungen an Gerätehersteller lehnte er jedoch als überzogen ab. Stattdessen soll der Wettbewerb über gezielte Korrekturen wiederhergestellt werden.
Marktöffnung ohne strukturelle Eingriffe
Nach Mehtas Auffassung muss Google künftig auf Exklusivverträge mit Browser- und Geräteanbietern verzichten. Vereinbarungen, die beispielsweise den Zugang zum Google Play Store auf Android-Smartphones an die Nutzung weiterer Google-Dienste binden, sind dem Urteil zufolge künftig untersagt. Darüber hinaus muss Google ausgewählten Wettbewerbern Zugang zu bestimmten Suchdaten gewähren, um ihnen die Entwicklung gleichwertiger Suchtechnologien zu ermöglichen. Die Herausgabe von Werbedaten ist von der Auflage nicht umfasst.
Eine zentrale Forderung des Justizministeriums, wonach Google auf sämtlichen Endgeräten eine sogenannte "Choice Screen" einführen sollte, wurde zurückgewiesen. Eine solche Verpflichtung zur aktiven Auswahl der bevorzugten Suchmaschine würde nach Auffassung des Gerichts unzulässig in das Produktdesign eingreifen. Auch ein vollständiges Verbot von Zahlungen für voreingestellte Suchmaschinenplatzierungen lehnte Mehta mit Verweis auf mögliche Innovationsverluste bei Partnerunternehmen ab.
Künstliche Intelligenz verändert die Wettbewerbslage
Der Richter betonte, dass sich das Marktumfeld im Zuge des rasanten technologischen Fortschritts bereits verändere. Neue Akteure wie OpenAI, Perplexity oder Anthropic verfügten heute über das Potenzial, Googles Stellung im Suchmarkt ernsthaft herauszufordern. "Diese Unternehmen sind finanziell und technologisch besser aufgestellt als jeder traditionelle Wettbewerber der vergangenen Jahrzehnte“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Google begrüßte die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme. Das Urteil erkenne die fundamentalen Umwälzungen durch künstliche Intelligenz an und bestätige, dass Nutzer heute leichter denn je zwischen verschiedenen Diensten wählen könnten. Gleichwohl äußerte das Unternehmen Bedenken hinsichtlich der angeordneten Datenteilung. Man prüfe derzeit die genauen Auswirkungen auf Nutzerdatenschutz und Wettbewerbsdynamik.
Kritik von Kartellbehörde und Wettbewerbern
Das US-Justizministerium zeigte sich zwar grundsätzlich zufrieden, dass Google zur Rechenschaft gezogen werde, zweifelte jedoch, ob die Maßnahmen ausreichen. Gail Slater, Leiterin der Kartellabteilung, erklärte, man behalte sich weitere Schritte vor. Der DuckDuckGo-Chef Gabriel Weinberg, der im Prozess als Zeuge ausgesagt hatte, kritisierte das Urteil als unzureichend. Google werde trotz der Einschränkungen in der Lage bleiben, den Wettbewerb gezielt zu behindern, insbesondere im Bereich der KI-gestützten Suche.
Der Fall markiert den ersten großen US-Kartellprozess gegen einen Technologiekonzern seit der Auseinandersetzung mit Microsoft in den 1990er Jahren. Bereits im vergangenen Jahr hatte Mehta festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung durch wettbewerbswidrige Zahlungen von über 26 Mrd. USD an Apple und andere Partner gesichert habe. Das nun vorgelegte Urteil bezieht sich auf die Frage, wie dieser Zustand zu korrigieren sei.
Bis zum 10. September sollen Google und das Justizministerium dem Gericht Vorschläge für die praktische Umsetzung der angeordneten Maßnahmen unterbreiten. Sollten die ergriffenen Schritte den Wettbewerb nicht in ausreichendem Maß wiederherstellen, schließt der Richter eine spätere Verschärfung der Auflagen ausdrücklich nicht aus.
Fazit: Für Google ist das nicht einmal ein blaues Auge. Der Konzern kann nahezu ungehindert weitermachen wie bisher. Die Alphabet-Aktie reagierte berechtigterweise mit deutlichen Kursgewinnen. Das Urteil ist fast ein Sieg auf ganzer Linie.
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