Einführung Mindestaktienquote für den BV Global Balance Fonds
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Zukünftig müssen inländische und ausländische Publikumsfonds eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % (inkl. Solidaritätszuschlag) auf Erträge aus inländischen Kapitalbeteiligungen (z.B. inländische Dividenden) abführen. Zusätzlich sind ausländische Quellensteuern aus der Fondsanlage ab 2018 bei den Anlegern nicht mehr anrechenbar.
Als Kompensation für diese Steuervorbelastung auf Investmentfondsebene werden Erträge (Ausschüttungen, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) auf Anlegerebene steuerlich teilfreigestellt, sofern in den Anlagebedingungen eine Mindestquote an Kapitalbeteiligungen festgeschrieben ist.
Daher führen wir bei unserem BV Global Balance Fonds eine Mindestkapitalbeteiligungsquote von 51 % des Fondsvermögens ein.
Diese führt zu folgenden Teilfreistellungen:
- Bei Privatanlegern 30 %
- Bei betrieblichen Anlegern, die der Einkommensteuer unterliegen (z.B. OHG, KG) 60 %
- Bei betrieblichen Anlegern, die der Körperschaftssteuer unterliegen (z.B. GmbH, AG) 80 %
Bei der depotführenden Stelle wird für den Steuerabzug für betriebliche Anleger generell nur die Teilfreistellung für Privatanleger verwendet. Die Berücksichtigung der gesetzlichen Teilfreistellungen für betriebliche Anleger kann nur im Rahmen der jeweiligen Steuerveranlagung des betrieblichen Anlegers erfolgen.
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