Die Geister des Franken-Crash: Saxo muss blechen
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Viele Trader erinnern sich noch an den 15. Januar 2015, als der Franken innerhalb einer Minute um zweitausend Pips fiel. Je nach Broker waren die gestellten Kurse enorm unterschiedlich. Und bei einigen Anbietern kam enorm erschwerend dazu, dass die ohnehin schon haaresträubenden Ausführungskurse Stunden später noch einmal kräftig schlechter gestellt wurde.
Ohnehin erschreckende Verluste wurden also im Nachhinein noch massiv ausgeweitet. So geschehen bei einer Vermögensverwaltung in Zürich. Die Vermögensverwalterin musste tatenlos mit ansehen, wie CHF-Positionen bei Saxo mit Verlust ausgestoppt wurden zu einem Kurs zu 1,18. Danach befanden sich noch 283.059 Franken auf dem Konto.
Horror E-Mail
Knapp neunzig Minuten später informierte Saxo die Kunden per E-Mail, dass "aufgrund der außerordentlichen Marktsituation" sämtliche ausgeführten Transaktionen noch einmal geprüft und angepasst" werden.
Das klang bedrohlich. Tatsächlich wurden am gleichen Abend die Ausführungskurse korrigiert. Statt ein Ausstiegskurs von 1,18 wurde plötzlich einer von nur noch 0,9625 Franken verrechnet. Mit der Folge, dass aus dem Kontoguthaben von 283.000 Franken nunmehr ein Minus von 1,1 Millionen Franken wurde.
Saxo forderte sofort den Ausgleich des Minussaldos von der Kundin. Diese nahm so eine ungewöhnliche Vorgehensweise allerdings nicht einfach widerstandslos hin, sondern reichte Klage ein.
Das wird teuer werden
Zentraler Streitpunkt war die "Zulässigkeit dieser nachträglichen Preisanpassung". Denn die Anklage argumentierte damit, dass durch die bestätigte Ausführung zu 1,18 ein gültiger Vertrag zustande gekommen sei. Und eine nachträgliche Preisanpassung trotz entsprechender Formulierungen in den AGB nicht gerechtfertig sei.
Die Richter haben der Anklage in beiden Punkten Recht gegeben.
Saxo müsse sich "die Wechselkursbestätigungen ihrer elektronischen Handelsplattform als eigene Willenserklärung zurechnen lassen". Dieses "rechtlich verbindliche Angebot" sei durch die Klägeren "mittels Anklickens des entsprechenden Dialogfensters auf der Plattform angenommen" worden.
"Es liegen damit gegenseitig übereinstimmende Willenserklärungen vor, weshalb Verträge zu den bestätigten Preisen von CHF 1,18 bis CHF 1,20 pro Euro abgeschlossen wurden".
Ein Knalleffekt im Sinne der Verbraucher. Die Klägerin muss nicht nur das Kontominus nicht ausgleichen, sondern erhält die 283.000 Franken plus 5 % Zinsen, und die Gerichtsgebühren- und Kosten erstattet.
Dominoeffekt?
Die Saxo Bank Schweiz hat das Urteil bereits anerkannt, mit der Aussage dass ein Weiterzug "nicht opportun" wäre. Es seien bereits letztes Jahr für mögliche Rechtsfolgen 2,3 Millionen Franken zurückgestellt worden.
Aber wird das reichen? In der Schweiz wird dieses Urteil mit Sicherheit weitere Klagen nach sich ziehen. In Dänemark selbst sind drei ähnliche Fälle abgewiesen worden. Jetzt wird es spannend wie deutsche Gerichte die Lage sehen bzw. entscheiden.
Und andere Broker, die ebenfalls nachträglich Ausführungspreise korrigiert haben, werden seit heute überlegen entsprechende Rücklagen für Rechtsfolgen zu erhöhen.
Viel Erfolg beim Trading,
Michael Hinterleitner
www.brokerdeal.de
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