Die Bankenabgabe kommt
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Berlin (BoerseGo.de) – Amerika legt vor, Deutschland hinkt hinterher. Während die USA bereits im Juli ihre Finanzmarktreform beschlossen haben, ist in Europa und insbesondere auch in Deutschland bislang nur Stückwerk zu erkennen. Nun aber macht die Bundesregierung Ernst und drückt bei dem seit langem angekündigten Banken-Restrukturierungsgesetz aufs Tempo. Wie am Montag aus dem Bundesfinanzministerium verlautete, wird das Gesetz im beschleunigten Verfahren noch bis Jahresende verabschiedet. Darin enthalten ist die schon seit längerem von der Bundesregierung geplante Banken-Zwangsabgabe.
Ziel und Zweck der Abgabe ist es, riskante Geschäfte von Banken einzudämmen und für künftige Krisen an den Finanzmärkten Vorsorge zu treffen. Der Steuerzahler soll nicht mehr bei Krisenfällen wie etwa der IKB einspringen müssen. Dazu wird ein sog. Restrukturierungsfonds eingerichtet. Die erwarteten Einnahmen für den Krisentopf werden auf jährlich 1,2 Milliarden Euro taxiert. Dazu wollte sich das Finanzministerium aber nicht näher äußern. Die Abgabe solle zumutbar sei, hieß es nur; ein Institut muss also Gewinne erwirtschaftet haben. Für ertragsschwache Banken ohne Überschuss wird allerdings ein Mindestbeitrag fällig. Gemessen an den Gewinnverhältnissen im Vorkrisenjahr 2006 wären es aber schon und 1,3 Milliarden Euro. 2010 dürften die Erträge indes deutlich geringer ausgefallen sein. Bei einem außerordentlichen Mittelbedarf sollen Sonderbeiträge erhoben werden. Reichen die nicht, kann der Bund dem Restrukturierungsfonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro gewähren, die die Banken abzahlen müssten. Die Höhe der Abgabe soll sich nach dem Geschäftsvolumen, der Größe und Vernetzung des Instituts im Finanzmarkt richten. Sie soll jährlich zum 30. September von allen Kreditinstituten mit Sitz in Deutschland erhoben werden, die durch das Kreditwesengesetz beaufsichtigt werden. Unter anderem Versicherer und Hedge Fonds blieben aus rechtlichen Gründen ausgenommen, da es für sie kein Restrukturierungsgesetz und damit keine Gegenleistung für die Abgabe gibt.
Teil des Gesetzes ist auch, dass der Staat wichtige Teile einer Bank abspalten kann - auch gegen den Willen eines Instituts. Im Kern geht es darum, ungeordnete Bankeninsolvenzen zu vermeiden und den Staat nicht mehr erpressbar zu machen, wichtige Institute mit Steuergeld zu retten. Angeschlagene Banken mit besonderer Bedeutung –sog. systemrelevante Banken- sollen frühzeitig saniert werden. Über die Systemrelevanz soll die Bankenaufsicht entscheiden.
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